Berlin

Null Toleranz bei Cannabis-Besitz

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BERLIN. Im Kampf gegen den Drogenhandel verschärft der Senat von Berlin die Gangart: Die Stadt verbietet den Besitz oder Erwerb von Cannabis auch dann, wenn die Menge unterhalb der Eigenbedarfsgrenze liegt.

Die neue Verfügung, die jetzt in Kraft getreten ist, gilt zunächst nur für den Görlitzer Park in Kreuzberg. Er hatte sich in den vergangenen Jahren zu einem beliebten Umschlagplatz für Drogen entwickelt. Mit hohem Personaleinsatz, ständigen Kontrollen und wiederholten Razzien hatte die Polizei immer wieder versucht, der Drogengeschäfte Herr zu werden und die Händler aus dem Park zu verdrängen.

Strafe bei weniger als zehn Gramm

Die Anstrengungen fruchteten jedoch nicht so recht, sodass Innensenator jetzt zum umfassenden und generellen Cannabis-Verbot griff.

Die geänderte Verfügung sieht nun vor, dass in Grün- oder Erholungsanlagen, die durch Drogenhandel oder damit zusammen hängende Straftaten erheblich beeinträchtigt sind, der Besitz, Erwerb und Konsum von Cannabisprodukten strafrechtlich verfolgt wird. Das gilt auch dann, wenn die sichergestellte Menge unterhalb der Eigenbedarfsgrenze von zehn Gramm liegt.

"Ziel ist es, das Geschäft mit den Drogen am Görlitzer Park so unattraktiv wie möglich zu machen. Gleichzeitig wollen wir den Ermittlern die Arbeit erleichtern, indem sich Dealer dort nicht mehr so einfach auf den Eigenbedarf berufen können", sagte Innensenator Frank Henkel.

Auch Schüler sollen weitergehend vor Drogendealern geschützt werden. Die neue Verfügung verbietet nunmehr nicht nur den Handel und Konsum, sondern auch den Besitz von Cannabisprodukten an Schulen.

Zudem soll eine Präventionskampagne an den Schulen über die Gefahren von Haschischkonsum aufklären. Für das kommende Jahr werden zusätzlich 500.000 Euro für die Aufklärungsarbeit bereitgestellt. (juk)

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