NRW

Nur ein Zentrum prüft PID-Anträge

Eine Ethikkommission in Nordrhein-Westfalen soll die Anträge von Paaren prüfen, die eine PID vornehmen lassen möchten. Bundesweit werden 200 bis 300 Fälle pro Jahr erwartet.

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KÖLN. Für Nordrhein-Westfalen wird ein Präimplantationszentrum voraussichtlich ausreichen, findet Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne).

Der Lebensschutz des Embryos sowie die besonderen ethischen, psychischen und sozialen Aspekte der PID erforderten hohe Standards, sagte sie.

"Bei bundesweit zu erwartenden 200 bis 300 Fällen pro Jahr ist die Konzentration auf wenige PID-Zentren notwendig, da davon auszugehen ist, dass die Qualität der PID mit einer gewissen Zahl behandelter Fälle steigt."

Das rot-grüne Kabinett in Düsseldorf hat einen von Steffens vorgelegten Gesetzentwurf über die Zulassung von PID-Zentren gebilligt. Damit setzt NRW die nach der PID-Verordnung erforderlichen Regelungen um.

Ethikkommission entscheidet

Über die Zulassung der PID im Einzelfall wird in NRW eine Ethikkommission entscheiden, deren Geschäftsführung bei der Ärztekammer Nordrhein angesiedelt wird. Die Zulassungsstelle für die Zentren wird bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe errichtet.

Mitglieder der Ethikkommission sollen auf ärztlicher Seite jeweils ein Humangenetiker, Reproduktionsmediziner, Pädiater und ärztlicher Psychotherapeut sein.

Hinzu kommen ein Ethiker und ein Jurist sowie jeweils ein Vertreter der Patienten- und der Behinderten-Organisationen. Die Kommissionsmitglieder sollen von der Ärztekammer Nordrhein im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium berufen werden.

"Klar muss sein: Durch die Präimplantationsdiagnostik darf kein von wirtschaftlichen Interessen bestimmter neuer Markt entstehen", betonte Steffens.

Nach einer Verbändeanhörung soll der Gesetzentwurf im Frühjahr in den Landtag eingebracht werden. (iss)

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