Nur sehr selten Regresse in Bayern

Weniger als ein Prozent der Ärzte in Bayern wird pro Quartal wegen zu hoher Arzneimittelverordnungen in Regress genommen.

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MÜNCHEN (sto). Nach einer Analyse der Techniker Krankenkasse in Bayern mussten für die Verordnungen des Jahres 2009 zwischen 74 und 93 Ärzte pro Quartal Rückzahlungen leisten, weil sie Medikamente unwirtschaftlich verordnet hatten. Das seien bei rund 24.000 Vertragsärzten zwischen 0,3 und 0,4 Prozent.

Die Gefahr, wegen zu hoher Arzneimittelkosten einen Regress zahlen zu müssen, werde häufig dramatisiert, kommentierte Georg Engelhard von der TK-Landesvertretung Bayern.

Regresse würden auch nicht von den Krankenkassen ausgesprochen. Vorgenommen werde die Wirtschaftlichkeitsprüfung vielmehr von der Prüfungsstelle Ärzte Bayern, einer unparteiischen Einrichtung, die je zur Hälfte von der KV und den Kassen getragen wird.

Regresshöhe bis zu hohen sechsstelligen Beträgen

Zum Regress komme es erst dann, wenn unter Berücksichtigung der Praxisbesonderheiten der Durchschnittswert um mehr als 25 Prozent überschritten wird. Die Regresshöhe reiche "von niedrigen dreistelligen bis zu hohen sechsstelligen Beträgen", so Engelhard.

Auch wenn die Zahl der regressierten Ärzte sehr gering sei, dürfe auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht verzichtet werden. Seit 2009 ist in Bayern keine Richtgrößenvereinbarung mehr zustande gekommen, so dass seitdem die quartalsweise Richtgrößenprüfung nach Durchschnittswerten vorgenommen wird.

Dabei werden in jedem Quartal die Durchschnittskosten in den einzelnen Arztgruppen ermittelt.

Die Verordnungen des Arztes werden dann mit den tatsächlichen durchschnittlichen Arzneimittelausgaben seiner Fachgruppe verglichen. Derzeit untersucht die Prüfungsstelle Ärzte Bayern das Jahr 2010.

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