Pflege

PKV will an Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Leistungen teilhaben

Der PKV-Verband schlägt einen Rahmenvertrag für Modellprojekte vor, dem einzelne Versicherer beitreten könnten.

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In Modellvorhaben soll die Übertragung ärztlicher Leistungen unter anderem an Pflegekräfte erprobt werden. An diesen Projekten zeigt auch der PKV-Verband Interesse.

In Modellvorhaben soll die Übertragung ärztlicher Leistungen unter anderem an Pflegekräfte erprobt werden. An diesen Projekten zeigt auch der PKV-Verband Interesse.

© Dragana Gordic / stock.adobe.com

Köln. Das dürfte vielen Ärzten nicht gefallen: Die geplanten Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte sollen kein Privileg der gesetzlichen Krankenkassen sein, finden die privaten Krankenversicherer (PKV). Auch sie möchten eine solche Möglichkeit bekommen.

„Deshalb sollte den privaten Krankenversicherungen und dem Verband der privaten Krankenversicherung eine Option auf die Vereinbarung solcher Versorgungsmodelle eingeräumt werden“, heißt es in einer Stellungnahme des PKV-Verbands zu den Änderungsanträgen der Bundesregierung zum Gesundheitsversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG).

Umgesetzt werden könne eine solche Option beispielsweise über einen Rahmenvertrag, den der PKV-Verband abschließt und dem die einzelnen Versicherer dann beitreten können.

PKV beklagt mangelnden Reformwillen

Breiten Raum nimmt in der Stellungnahme die Kritik der PKV an den Passagen ein, die auf die Pflegereform zielen. „Angesichts der Bedeutung des Vorhabens wäre ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren, in dem eine langfristige und nachhaltige Lösung hätte gefunden werden können, vorzugswürdig gewesen.“ Das jetzige Vorhaben werde den Reformbedarf eher verstärken und ermögliche keine langfristige Lösung, glaubt die Branche.

Sie kritisiert im Einzelnen, dass eine nachhaltige Finanzierung der mit den Reformschritten verbundenen Kosten fehle. Die Finanzierung über den Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro sei keine Lösung für das demografische Problem. Zudem benachteilige ein Steuerzuschuss zur sozialen Pflegeversicherung „in verfassungsrechtlich fragwürdiger Weise“ die Versicherten in der privaten Pflegepflichtversicherung.

Private Vorsorge zu wenig gefördert

Die PKV bemängelt auch, dass die Stärkung der privaten Pflegevorsorge in den Regierungsplänen keine Rolle spielt. Ihr Ausbau ist nach Einschätzung der Privaten wichtig für die langfristige und zukunftsfeste Sicherung der Pflege. „Die Förderung privater und betrieblicher Pflegezusatzversicherungen sollte daher auf jeden Fall Bestandteil einer Pflegereform sein“, heißt es. (iss)

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