Normenkontrollklage

Pandemiegesetze: AfD strebt Prüfung in Karlsruhe an

Die weitreichenden Ermächtigungen des Gesundheitsministeriums in der Pandemie-Politik will die AfD nun vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Erfolg – ungewiss.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Das Bundesverfassungsgericht könnte eine Klage der AfD-Fraktion gegen die Pandemiegesetze auf den Tisch bekommen.

Das Bundesverfassungsgericht könnte eine Klage der AfD-Fraktion gegen die Pandemiegesetze auf den Tisch bekommen. Doch ob die AfD die dazu nötigen Stimmen zusammenbekommt, ist bisher unwahrscheinlich.

© Uli Deck / dpa / picture alliance

Berlin. Die AfD-Fraktion im Bundestag will eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Pandemiegesetze der Bundesregierung anstrengen.

Der Erfolg ist ungewiss – insgesamt 178 Abgeordnete müssten sich dem Antrag anschließen, die AfD verfügt als größte Oppositionsfraktion über 89 Mandate im Bundestag. Parlamentarier aus mindestens zwei weiteren Fraktionen der Opposition müssten sich daher dem Vorhaben anschließen, um in Karlsruhe vorstellig werden zu können.

Bei einer sogenannten abstrakten Normenkontrollklage prüft das Gericht unabhängig von der eigenen Betroffenheit des Antragstellers die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm.

Pandemiegesetz im Visier

Die Klage richtet sich gegen das von den Koalitionsfraktionen am 27. März beschlossene „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sowie gegen das entsprechende zweite Pandemiegesetz, das der Bundestag am 15. Mai mit Mehrheit verabschiedet hat.

In beiden Gesetzen sind Änderungen des Infektionsschutzgesetzes enthalten, die dem Bundesgesundheitsministerium weitreichende Befugnisse zum Erlass von Anordnungen und Rechtsverordnungen einräumen – diese seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, so die AfD.

Die Fraktion sieht in den Gesetzen einen Verstoß gegen die vom Bundesverfassungsgericht formulierte Wesentlichkeitstheorie. Danach muss der Gesetzgeber grundrechtswesentliche Entscheidungen selber treffen und darf diese nicht an die Verwaltung delegieren. Außerdem werde durch die Rechtsverordnungen die Zustimmung des Bundesrates ausgehebelt, lautet ein weiterer Kritikpunkt.

Für die AfD ist eine Normenkontrollklage ein Hebel, um im Falle eines Erfolgs in Karlsruhe die Corona-Politik der Bundesregierung zu delegitimieren. Auch Grüne, Linke und FDP hatte in der vergangenen Woche eine mangelhafte Einbindung des Parlaments in die Politik der Pandemiebekämpfung beklagt. Jedoch gilt es als ausgeschlossen, dass diese Fraktionen auf dem Ticket der AfD in Karlsruhe vorstellig werden.

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