Parteien sind sich einig:

Paragraf 219a gehört abgeschafft!

SPD, Grüne und Linke in Berlin stört, dass Ärzte pauschal als Gesetzesbrecher hingestellt werden können.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Aufhebung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch haben die Fraktionen der SPD, der Linken und Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus gefordert. Anlässlich einer Demonstration von Abtreibungsgegnern unter dem Motto "Marsch für das Leben" betonten die drei Parteien in einer gemeinsamen Presseerklärung, dass der "veraltete Paragraf", mit dem Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe gestellt wird, "endlich abgeschafft werden" müsse.

Die Vorschrift erlaube es "wenigen konservativ-christlichen Fundamentalisten", hunderte von Ärzten einzuschüchtern, sie als Gesetzesbrecher in Verruf zu bringen und legale Schwangerschaftsabbrüche zu kriminalisieren. Ärzte, die legale Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssen öffentlich Aufklärungsarbeit leisten dürfen, so die Fraktionen. Jetzt liege es am Bundestag, Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Um Ärzte vor Konflikten mit dem Strafrecht zu schützen, hat in Berlin die Senatsverwaltung für Gesundheit eine Liste von Praxen veröffentlicht, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Damit müssen die Ärzte den Hinwei nicht auf ihrer eigenen Praxiswebsite führen. (juk)

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