Direkt zum Inhaltsbereich

Gesetzgeber droht mit Härte

Patientenakte muss stimmen

Das Patientenrechtegesetz ist auf der Zielgeraden. Niedergelassene Ärzte sollten sich damit beschäftigen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient steht kurz davor, im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert zu sein.

Nachdem der Bundestag das Patientenrechtegesetz beschlossen hat, muss noch der Bundesrat Stellung nehmen. Zustimmungspflichtig ist das Paragrafenwerk nicht.

Für niedergelassene Ärzte ändert sich mit der Kodifizierung des bestehenden Rechtes nicht viel. Das Gesetz atme keine Gegnerschaft zu den niedergelassenen Ärzten, hieß es am Freitag von der Ärzteseite.

"Bei diesem Gesetz können wir mitgehen", sagte der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Roland Stahl, der "Ärzte Zeitung".

Recht auf vollständige Akteneinsicht

Auch wenn das Gesetz mehr Akzente für den stationären Sektor setzt, sollten niedergelassene Ärzte es nicht völlig links liegen lassen. Auch auf sie kommen Änderungen zu.

Neu ist zum Beispiel, dass Patienten künftig das Recht auf die vollständige Einsicht in ihre Akten bekommen werden. Ausnahmen von dieser Regel sind eng gefasst.

Die Patientenakte muss, so sieht es das Gesetz vor, vollständig sein. Nachträgliche Änderungen der Akte müssen nachvollziehbar bleiben.

Unvollständigkeiten in der Dokumentation können zur Beweislastumkehr führen - eine Rechtsfolge, die sonst nur auf grobe Behandlungsfehler beschränkt ist. Auf eine generelle Umkehr der Beweislast hat die Koalition verzichtet.

Aber: Fehlen in einer Akte wesentliche Angaben zu einer Behandlung, muss das Gericht künftig von einem Behandlungsfehler ausgehen. Der Arzt muss dann das Gegenteil beweisen.

Teil der Akte sollte künftig auf jeden Fall auch die Dokumentation der Aufklärung sein. Ärzte müssen im Streitfall beweisen, dass sie ausreichend aufgeklärt haben, nicht die Patienten.

Gesetz trifft nicht bei allen auf Zustimmung

Für Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist unter anderem dieser Punkt Ausweis dafür, dass das "Informationsgefälle zwischen Ärzten Patienten endlich ausgeglichen" werde.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sieht mit dem Gesetz das Leitbild des "mündigen Patienten" gestärkt.

Patientenschützer und Opposition sind mit den Ergebnissen des Gesetzgebungsverfahrens nicht zufrieden. Das Gesetz sei nur ein Placebo. Sie verwiesen vor allem darauf, was ihrer Ansicht nach im Gesetz fehlt.

"Dass jetzt nicht einmal der Härtefallfonds kommt, ist ein Armutszeugnis", sagte der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Der Fonds hätte Hilfen für Menschen bereitstellen sollen, lange Arzthaftungsprozesse nach einem wahrscheinlichen Behandlungsfehler zu überbrücken.

Der Beschluss des Bundestags fiel am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen; SPD und Linken stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.

Lesen Sie dazu auch: Neuerungen: Das ändert sich mit dem Patientenrechtegesetz

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Abschaffung der TSVG-Honorare: Ist Nina Warkens Datenbasis falsch?

Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Anhörung zum GKV-Sparpaket: Koalition zwischen Baum und Borke

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Registerauswertung aus neun Bundesländern

Mehr Darmkrebs-Neudiagnosen bei Jüngeren in Deutschland

Tipps von hausärztlichen Anwendern

Wenn Kollege KI in der Arztpraxis „assistiert“

Lesetipps
Hausarzt Florian Vorderwülbecke mit seiner Tasche

© Vincenz Vorderwülbecke

Auf Haus- und Heimbesuch

Die perfekte Hausbesuchstasche: Worauf Sie beim Packen achten können

Viel hilft viel? Die Studienlage zu Probiotika ist im besten Falle durchwachsen.

© Romario Ien / stock.adobe.com

Dissens in Bezug auf Wirksamkeit

Wem oder wogegen helfen Probiotika?

Ein Mann liegt regungslos auf dem Boden.

© Short World / Generated with AI / stock.adobe.com

DGIM 2026

Bewusstseinsstörungen: Der internistische Blick