Corona-Medikament
Paxlovid®-Betrug? Anklage gegen Apothekerin in Baden-Baden
Bundesweit stehen mehrere Apotheken unter Verdacht, die vom Staat bereitgestellte Corona-Arznei illegal weiterverkauft zu haben. Einer Apothekerin in Baden-Baden wird Untreue in 63 Fällen vorgeworfen.
Veröffentlicht:Baden-Baden. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat gegen eine Apothekerin der Kurstadt Anklage wegen des Verdachts illegaler Geschäfte mit dem Corona-Medikament Paxlovid® erhoben. Wie ein Sprecher der Behörde am Dienstag sagte, soll sie 1393 Einheiten Paxlovid® ins Ausland verkauft haben. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Die genauen Abnehmer sind nicht bekannt; es gebe Hinweise in Richtung Osten. Der Apothekerin wird Untreue in 63 Fällen vorgeworfen und unter anderem unerlaubtes Großhandeltreiben. Den Schaden bezifferte die Behörde auf über 900.000 Euro.
Bundesweit stehen mehrere Apotheken unter Verdacht, das relativ teure, vom Staat bereitgestellte Corona-Medikament illegal weiterverkauft zu haben. Allein in Berlin laufen Ermittlungen gegen Betreiber von sechs Apotheken. Dort geht die Staatsanwaltschaft von einem Schaden in Höhe von drei Millionen Euro aus.
Anzeigen bei 25 Staatsanwaltschaften
Bei den Ermittlungen geht es um das Corona-Medikament Paxlovid®, das im Fall einer akuten Corona-Infektion vor einem schweren Krankheitsverlauf schützen soll. Es kann seit Ende Februar 2022 von Ärzten verordnet werden, wird Apotheken vom Bundesgesundheitsministerium kostenlos für Patienten zur Verfügung gestellt und darf nicht an Dritte weiterverkauft werden. An diese Vorgabe sollen sich die Verdächtigen nicht gehalten haben.
Nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung, die zuvor darüber berichtet hatten, erstattete das Bundesgesundheitsministerium in diesem Zusammenhang bundesweit an mehr als 25 Staatsanwaltschaften Strafanzeigen gegen Apotheker. Man habe die zuständigen Landesbehörden informiert und Anzeige gestellt in Fällen, in denen auffällig hohe Bestellzahlen durch einzelne Apotheken bekannt wurden, hieß es am Dienstag.
Apothekerkammer glaubt an Einzelfall
Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) geht von bedauerlichen Einzelfällen aus. „Die ganz überwiegende Mehrheit der Apotheker befolgt die Regeln“, betonte ein Sprecher. Die rund 2.200 Apotheken im Land seien über die klare Rechtsauffassung informiert, wonach der Handel oder Export des Medikamentes nicht zulässig sei. Der Landesapothekerkammer ist in Baden-Württemberg nur „ein einziger Fall in dieser Sache bekannt“. (dpa)