Zusatznutzen oder nicht

„Pfeilschnelle“ Infos zu neuen Arzneien direkt in die Praxis

Ab Juli sollen alle niedergelassenen Ärzte kurz und knackig über die Arznei-Beschlüsse des GBA aufgeklärt werden – mit einem Pfeilsystem. Ist jetzt die Therapiefreiheit der Ärzte in Frage gestellt?

Von Anno Fricke Veröffentlicht:
Mit dem neuen System soll der Arzt schnell erkennen können, welchesMedikament einen Zusatznutzen hat.

Mit dem neuen System soll der Arzt schnell erkennen können, welches Medikament einen Zusatznutzen hat.

© sturti / vetta collection / Getty images/istock

Berlin. Zu prüfen, ob ein neues Arzneimittel einen Zusatznutzen gegenüber bereits eingeführten Therapien aufweist, mithin also problemlos zu verschreiben ist, soll für Ärzte ab diesem Sommer Sache eines etwas längeren Augenblicks werden. Ruft der Arzt Arzneimittel- und Wirkstoffinformationen in seinem Praxissystem ab, sollen Hinweise auf Nutzenbewertungsbeschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses gleich mitgeliefert werden. Geplant sind Informationen in „einfacher Sprache“ und grafische Elemente.

„Relativ einfaches System“

„Wir haben uns dafür entschieden, die einzelnen Endpunkte mit Pfeilen zu markieren“, berichtete der Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses Professor Josef Hecken jetzt in Berlin. Dem Anwender, also dem Arzt, solle „relativ einfach“ folgendes vor Augen geführt werden: „Wenn der Pfeil nach oben zeigt, bist du safe, geht der Pfeil zur Seite, musst du deine Verordnung begründen können, geht der Pfeil nach unten, musst du sie besonders gut begründen können“, sagte Hecken vor Journalisten.

Die Pfeile sowie auf 2000 Zeichen begrenzte Zusammenfassungen der Beschlüsse sollen bei den Endpunktkategorien Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen eingesetzt werden. Für den GBA-Vorsitzenden könnten die Angaben den Ärzten somit dabei helfen, bei den verschiedenen Patientenpopulationen schnell auszumachen, wo Unverträglichkeiten und Risiken liegen könnten.

Wenn der Pfeil nach oben zeigt, bist du safe.

Professor Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschuss

Vertreter der Pharmaindustrie dagegen hatten im Vorfeld stets vor simplifizierenden, grafischen Lösungen wie zum Beispiel einer Ampel gewarnt. Die Pfeile seien ampelähnlich und könnten eine Verordnungsempfehlung suggerieren. Damit könne die neue Arzneimittelinformation eine Art Verordnungssteuerung durch die Hintertür einführen.

Ein solches System berge immer auch die Gefahr, Mediziner in ihrer Freiheit zu beschneiden. „Die Freiheit stirbt immer zentimeterweise! Das gilt auch für die Verordnungsfreiheit der Ärzte“, sagte Dr. Markus Frick, vfa-Geschäftsführer Markt & Erstattung, auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“.

Zusammenfassende Darstellung der Endpunkte

Im Pharma-Dialog in der vergangenen Legislaturperiode hatten Regierung und Vertreter der Pharmaindustrie im April 2016 noch verabredet, die Therapiefreiheit der Ärzte zu stärken. Die in der Folge des im Mai 2017 in Kraft getretenen Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) im August 2019 ergangene Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung (EAMIV) sieht im Wortlaut „eine zusammenfassende Darstellung der klinischen Ergebnisse der für den Zusatznutzen entscheidenden Endpunkte“ vor.

„Wir denken, dass die Beschlüsse geeignet sind, eine evidenzbasierte Versorgungsentscheidung zu unterstützen, sagte Dr. Sybille Steiner, von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die KBV setze sich dafür ein, dass es dem Arzt immer möglich bleiben müsse, ein Produkt zu verordnen, dass er für indiziert halte. Das gelte auch, wenn der GBA einem Produkt keinen Zusatznutzen bescheinigt habe. Die Informationen zu GBA-Beschlüssen, die den Ärzten künftig zur Verfügung gestellt würden, bedeuteten nicht, dass immer nur das Produkt mit Zusatznutzen ausgewählt werden dürfe.

Zusatznutzen steht im Mittelpunkt

Für mich ist entscheidend, dass bei jedem Doktor ankommt, in welchen Kategorien es überhaupt einen Zusatznutzen gibt“, sagte Hecken. Das Wissen über die GBA-Beschlüsse müsse in die Fläche getragen werden, damit sie nicht durch Arzneimittelvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen komplett konterkariert würden. Bei den Entwicklungssprüngen zum Beispiel in der onkologischen Basisversorgung von Prostata- und Mammakarzinomen müssten die Ärzte „ganz klar“ wissen, bei welchen Patientengruppen es einen Zusatznutzen gebe, so dass sie „relativ frei“ von Regressängsten verordnen könnten.

Als offenes System will der GKV-Spitzenverband die Neuerung verstanden wissen. Ansätze für Weiterentwicklungen sehe man in einer gezielteren Information der Ärzte zu Vergleichen mehrerer Arzneien in einem Therapiegebiet und in ihrer Unterstützung durch „nutzerfreundliche Informationen zu Kosten und Wirtschaftlichkeit, teilte der Verband auf Anfrage mit.

Mit dem Arzneimittelinformations-System reagieren Gesetzgeber und Selbstverwaltung auf Effekte aus der frühen Nutzenbewertung von Wirkstoffen nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) von 2010. Neue Wirkstoffe, denen der Bundesausschuss von Vertragsärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen einen Zusatznutzen bescheinigt hat, werden deshalb nicht zwingend häufiger verordnet als bereits eingeführte Arzneien. Angenommen wird, dass Ärzte die sperrigenNutzenbewertungen nicht regelhaft für sich auswerten.

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