Gemeinsamer Appell von Verbänden
Pflege fürchtet um Anschluss bei der Digitalisierung
Ohne langfristige Finanzierung keine Digitalisierung der Pflege: Ein Verbändebündnis fordert Nachbesserungen am Digital-Gesetz der Ampel. Einen Vorschlag haben sie auch parat.
Veröffentlicht:Berlin. Pflege- und Sozialverbände haben Änderungen am Entwurf für ein Digital-Gesetz (DigiG) gefordert. Mit dem geplanten Gesetz ließen sich zwar Potenziale der Digitalisierung heben. Im Bereich der Akut- und Langzeitpflege gingen die Maßnahmen jedoch nicht weit genug, erklärte das Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege“ am Dienstag. In dem Bündnis sind acht Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen vertreten.
Nach wie vor fehle in Deutschland eine Regelung zur langfristigen Finanzierung der digitalen Infrastruktur in Einrichtungen der ambulanten, teil- und vollstationären Akut- und Langzeitpflege, monierte das Bündnis. Zur Verfügung stünden bislang nur Einmalzahlungen, die oftmals schon ausgeschöpft seien, sowie Pauschalen zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI). Kosten für Personal, Wartung, fortlaufende Schulungen, technische Nachrüstungen sowie Updates und Folgeaufwendungen seien darin nicht abgedeckt.
Pauschale je Pflegetag oder Pflegeeinsatz
Die digitale Infrastruktur in Pflegeeinrichtungen umfasse außer der TI insbesondere Anwendungen zur Pflegeplanung, Pflegedokumentation, Tourenplanung, Dienstplanung sowie digitale Assistenzsysteme oder KI in der Pflege. Entsprechende Aufwendungen fielen nicht nur einmalig an und könnten nicht allein über die Pflegebedürftigen getragen werden, warnte das Bündnis.
Die Kosten müssten auf Dauer in den Verhandlungen der Leistungsentgelte angemessen berücksichtigt sein. Die Verbände schlagen daher eine bundeseinheitliche Digitalisierungspauschale je Pflegetag (stationär) oder Pflegeeinsatz (ambulant) vor. (hom)