Gemeinsamer Vorschlag

Pflegearbeitgeber und Gewerkschaften legen Empfehlung zur Corona-Sonderprämie vor

Gestaffelte Prämien für Pflegeprofis, Reinigungskräfte und Azubis: Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen Empfehlungen für die geplante Corona-Prämie vor. Für die Refinanzierung soll der Beitrags- und Steuerzahler aufkommen.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Prämie für die Pflege: Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen Empfehlungen vor.

Prämie für die Pflege: Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen Empfehlungen vor.

© dpa

Berlin. Im Streit um die Ausgestaltung der Corona-Sonderprämie in der Altenpflege haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigt. Danach soll es unterschiedlich hohe Prämien geben.

Eine einmalige, steuerfreie Prämie von 1500 Euro sollen Beschäftigte erhalten, die hauptsächlich in der pflegerischen Betreuung arbeiten. Dazu gehören unter anderem Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, wie aus einem der „Ärzte Zeitung“ vorliegenden Papier zu „Arbeitsergebnissen der Mitglieder der vormaligen vierten Pflegekommission“ hervorgeht.

1000 Euro für Beschäftigte in der Verwaltung

Beschäftigte in der Verwaltung, Haustechnik, Küche oder Reinigung sollen einen Bonus von 1000 Euro bekommen. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit in „direkter Arbeit“ mit Pflegebedürftigen verbringen. Eine Prämie von 500 Euro sollen alle sonstigen Arbeitnehmer in Pflegeeinrichtungen erhalten.

Belohnt werden soll auch das Engagement von Pflegeauszubildenden in der Corona-Krise: Sie sollen einmalig 900 Euro ausgezahlt bekommen. Für alle gilt: Sie müssen in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate in den Einrichtungen tätig gewesen sein. Ausgezahlt werden sollen die Prämien mit dem Gehalt für den Monat Juli 2020 – „sofern die Liquidität sichergestellt“ sei. Die letzte Auszahlung einer Prämie soll im Dezember 2020 erfolgen.

Refinanzierung ohne die Einrichtungen

Zur Frage der Refinanzierung der Prämien heißt es: „Eine alleinige Finanzierung aus Mitteln der Pflegeversicherung wird vor dem Hintergrund der Anerkennung für die gesamtgesellschaftliche Aufgabe abgelehnt.“ Die Kosten der Prämie dürften nicht den Einrichtungen und Pflegediensten auferlegt werden. Deren Liquidität sei durch die Pandemie beansprucht und lasse ein „Vorstrecken der Prämienzahlung nicht zu“.

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Auch eine höhere Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen sei nicht „vertretbar“. De facto läuft der Vorschlag demnach auf eine Mischfinanzierung über Beitrags- und Steuermittel hinaus.

Arbeitgeber und Gewerkschaften wollen ihr Konzept an diesem Mittwoch dem Bundesgesundheits- und dem Bundesarbeitsministerium übermitteln. „Wir haben einen Weg aufgezeigt, wie die Prämie, die wir alle wollen, rechtssicher ausgestaltet an die Beschäftigten in der Pflege ausgezahlt werden kann“, sagte der Arbeitgeberpräsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und Mitglied der Expertenrunde, Rainer Brüderle, am Mittwoch.

bpa sieht praktikable Lösung

bpa-Präsident Bernd Meurer betonte, mit der vorgelegten Empfehlung sei die Refinanzierung der Prämie gesichert und eine praktikable Umsetzung gewährleistet. „Deshalb kann ich Bund und Länder nur aufrufen, den Vorschlägen der Fachleute von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu folgen.“

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zuvor betont, sein Ziel sei eine Mischfinanzierung der Sonderprämie aus Beitrags-, Steuer- und Arbeitgebermitteln. Alle Berufsgruppen in der Altenpflege seien „in den Blick zu nehmen“ und zu belohnen. Die Kassen lehnen eine einseitige Refinanzierung aus Beitragsmitteln der Versicherten ab.

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