Schleswig-Holstein

Pflegekammer fordert Zulage für jede COVID-19-Pflegekraft

Jede Pflegekraft, die in Kliniken oder Pflegeheimen COVID-19-Patienten betreut, sollte eine Leistungszulage erhalten, fordert die Pflegekammer Schleswig-Holstein.

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Die Pflege von COVID-19-Patienten ist besonders anspruchsvoll. Deshalb fordert die Pflegekammer Schleswig-Holstein eine monatliche Leistungszulage.

Die Pflege von COVID-19-Patienten ist besonders anspruchsvoll. Deshalb fordert die Pflegekammer Schleswig-Holstein eine monatliche Leistungszulage.

© Fabian Strauch/dpa

Neumünster. Eine Leistungszulage von monatlich 1000 Euro für jede Pflegekraft, die in Kliniken und Pflegeheimen COVID-19-Patienten betreut: Diese Forderung erhebt die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein. Sie begründet die Forderung mit den außergewöhnlichen Leistungen, die den Pflegenden abverlangt werden. Finanziert werden sollte die Zulage solidar- oder steuerfinanziert.

„Pflegende, die täglich Menschen mit COVID-19 betreuen, leisten Außergewöhnliches für die Gesellschaft. Diese Leistung erfordert eine besondere Wertschätzung“, sagte die Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein, Patricia Drube.

Sie verwies auf den mit der Betreuung dieser Patienten verbundenen psychischen Druck und die sich über Monate hinziehende körperliche Belastung: „Das Arbeiten mit FFP2-Masken, Gesichtsschildern und Schutzanzügen bedeutet eine große körperliche Belastung und einen nicht zu unterschätzenden zeitlichen Mehraufwand.“

Pausen- und Regenerationszeiten werden nicht eingehalten

Nach ihrer Beobachtung können die erforderlichen Pausen- und Regenerationszeiten nicht eingehalten werden, auch könne eine Infektion trotz der Schutzvorkehrungen und der privaten Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden.

Drube zeigt sich überzeugt, dass eine Anerkennung in Form einer monatlichen Zulage helfen könnte: „Ohne zusätzliche Anerkennung verbrennen wir genau diejenigen, die wir in der Pandemie am meisten brauchen.“

Damit das nicht passiert, sollten laut Forderung der Kammer auch Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass sie einer Erschöpfung vorbeugen, etwa in Form von Personaluntergrenzen und in Form einer Zeitgrenze für das Arbeiten unter FFP2-Maske. (di)

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