Pflege zu Hause

Pflegende Angehörige entlasten – nur wie?

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Angehörige stellen Deutschlands größten Pflegedienst. Zwei Drittel der rund 4,1 Millionen Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt – überwiegend von Angehörigen. Laut Pflegereport 2020 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK fühlt sich ein Viertel aller Pflegehaushalte zeitlich und emotional gestresst von der heimischen Pflege.

Differenzierter als bisher wird in den vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Eckpunkten für eine nächste Pflegereform erläutert, wie Pflege zu Hause für Angehörige erleichtert werden soll.

Zunächst sollen ab Juli 2021 die Leistungsbeträge für die ambulante Pflegesachleistung, das Pflegegeld sowie die Tagespflege um fünf Prozent angehoben werden. Ab 2023 soll dies regelhaft in Höhe der Inflationsrate geschehen. Ansprüche auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen besser kombinierbar sein: Aus beiden Elementen soll ein Entlastungsbudget von jährlich 3300 Euro gebildet werden können. Die bislang vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege von Angehörigen eingeforderte Vorpflegezeit von sechs Monaten soll abgeschafft werden. Ein Teil der Leistung der Verhinderungspflege soll für die Ersatzpflege während einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleiben. Für die stundenweise Inanspruchnahme sollen ab Juli 2022 maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbeitrags bereitstehen. Pflegebedürftige und Angehörige sollen sich überdies flexibler mit ambulanten Pflegediensten darauf verständigen können, ob sie Leistungskomplexe und/oder Zeitkontingente für die Leistungserbringung wählen.

Angehörigen-Vertretungen hatten die Bundesregierung zuletzt aufgefordert, bei der geplanten Pflegereform verstärkt auch die Expertise von Angehörigen mit Pflegeerfahrung einzuholen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass auch die neuerlichen Veränderungen an den Bedürfnissen pflegender Angehöriger vorbeigingen. (hom)

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