Pflegeverband: Rechtslage bei Delegation unklar

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BERLIN (hom). Die Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Pflegende und andere Gesundheitsberufe macht nach Ansicht des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) nur Sinn, wenn zuvor arbeits- und haftungsrechtliche Fragen eindeutig geklärt sind.

Das aber sei bislang nicht der Fall, im Gegenteil: Die Rechtslage zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten sei völlig unklar, heißt es in einem am Mittwoch in Berlin vorgelegten Positionspapier. So fehlten klare Abgrenzungskritierien zwischen ärztlicher Tätigkeit und delegierbaren Aufgaben, kritisiert der Verband und verweist dazu auf ein Rechtsgutachten des Kieler Juristen Professor Gerhard Igl.

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