Verwaltungsgericht Hannover

Pflichtmitgliedschaft in Pflegekammer bestätigt

Veröffentlicht:

HANNOVER. Die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover nach Angaben der Pflegekammer Niedersachsen am Dienstag entschieden.

Eine Pflichtmitgliedschaft verstoße nicht gegen die Grundrechte der Kläger.

Die Errichtung der Kammer verfolge einen legitimen Zweck und sei verhältnismäßig. Geklagt hatten die Geschäftsführerin eines Seniorenpflegeheimes und eine in einer Klinik beschäftigte Fallmanagerin. Beide seien ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegerinnen.

Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke zeigte sich erleichtert. „Die Urteile sind aus pflegepolitischer Sicht äußerst positiv zu bewerten“, so Mehmecke. Pflege sei mehr als die reine Grundversorgung am Bett. (chb)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

WIdO-Geschäftsführer Klauber über Datenanalysen im Gesundheitswesen

„Eine gute Patientensteuerung kann die Versorgungsqualität verbessern“

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knapp 14 Stunden operiert

Kasuistik: Haarausfall nach längerer Operation

Lesetipps