Physiotherapie ohne Rezept - da wird Steuer fällig

Ist eine physiotherapeutische Behandlung nicht vom Arzt verordnet, wird Umsatzsteuer fällig. Die seit Jahresbeginn geltende Regelung stößt bei Krankengymnasten auf Unverständnis.

Veröffentlicht:
Patient in der physiotherapeutischen Praxis - für Selbstzahler erhöhen sich die Kosten.

Patient in der physiotherapeutischen Praxis - für Selbstzahler erhöhen sich die Kosten.

© Mathias Ernert

MÜNCHEN (sto). Seit dem 1. Januar 2012 sind alle physiotherapeutischen Behandlungen, die nicht vom Arzt verschrieben werden, umsatzsteuerpflichtig.

Patienten, die eine physiotherapeutische Behandlung zur Prävention und zur Verhinderung eines Rückfalls selbst bezahlen, müssen zusätzlich sieben Prozent Umsatzsteuer entrichten.

Das sei ein Skandal, erklärte Rüdiger von Esebeck, Vorsitzender des Landesverbandes Bayern der Physiotherapeuten und Krankengymnasten. Durch sinnvolle Bewegung und gezielte Gymnastik unter Aufsicht eines Physiotherapeuten sei es nachgewiesenermaßen möglich, Rückfälle zu vermeiden, erläuterte von Esebeck.

Dadurch würden den Krankenkassen nicht unerhebliche Ausgaben erspart. Daran wolle der Fiskus nun auch noch verdienen.

Oftmals keine weitere Verordnung aus Budgetgründen

Realität sei, dass Patienten, die zunächst auf Verordnung eines Arztes physiotherapeutisch behandelt werden, oftmals aus Budgetgründen keine weitere Verordnung bekommen und sich deshalb entschließen, die Behandlung als Selbstzahler fortzuführen.

Diese Patienten müssten nun seit Jahresanfang höhere Rechnungen bezahlen, erklärte von Esebeck.

Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2005, wonach eine Steuerbefreiung für Leistungen arztähnlicher Berufe nur dann in Betracht kommt, wenn sie aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erbracht werden.

Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung müssen für jede einzelne Leistung nachgewiesen werden. Durch ein Rundschreiben der Oberfinanzdirektion Frankfurt vom Juli 2011 wird dieses Urteil seit Jahresanfang in die Praxis der Finanzämter umgesetzt.

Mehr zum Thema

Wenige Genehmigungen entzogen

KBV veröffentlicht Qualitätsbericht für 2022

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“