Abruptio

Polen will härteres Abtreibungsrecht

Das ohnehin schon restriktive Abtreibungsgesetz in Polen soll noch weiter verschärft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Parlament in erster Lesung gebilligt hat.

Veröffentlicht:
Robert Biedron, Vorsitzender der Wiosna-Partei und Präsidentschaftskandidat, spricht während einer Pressekonferenz im Sejm über einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Abtreibungsgesetzes.

Robert Biedron, Vorsitzender der Wiosna-Partei und Präsidentschaftskandidat, spricht während einer Pressekonferenz im Sejm über einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Abtreibungsgesetzes.

© Leszek Szymanski/PAP/dpa

Warschau. Das polnische Parlament hat in erster Lesung eine Verschärfung des bereits jetzt strengen Abtreibungsrechts gebilligt. Die Abgeordneten der nationalkonservativen Regierungspartei PiS, der rechten Konfederacja sowie Teile der konservativen Bauernpartei stimmten am Donnerstag für einen Gesetzentwurf, den die Pro-Life-Organisation „Stiftung Leben und Familie“ ins Parlament eingebracht hatte.

Die Novelle sieht vor, die Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch wegen Missbildungen oder unheilbarer Krankheit des Kindes zu streichen. Auch ein weiterer Gesetzentwurf, der erhebliche rechtliche Hindernisse für Sexualaufklärung mit sich bringen könnte, fand die Zustimmung des Parlaments.

Missbildung kein Abbruchgrund mehr

Polen hat bereits eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Derzeit ist ein Abbruch legal, wenn die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet, wenn sie Ergebnis einer Vergewaltigung ist oder wenn das Ungeborene schwere Fehlbildungen aufweist.

Dies ist bislang der häufigste Grund für eine Abtreibung, wie die Statistik des Gesundheitsministeriums zeigt. So wurden von den rund 1100 Abtreibungen, die 2018 in polnischen Kliniken durchgeführt wurden, 1050 mit Fehlbildungen des ungeborenen Kindes begründet.

Anfang der Woche hatten landesweit viele Frauen gegen eine weitere Verschärfung protestiert. Auch in der Parlamentsdebatte am Mittwoch ging es hoch her. „Die Wahl ist einfach: Bist Du für Mord oder gegen Mord“, sagte die Mitinitiatorin des Gesetzentwurfs, Kaja Godek, selbst Mutter eines Kindes mit Down-Syndrom.

„Eine Frau muss in einer extremen Situation das Recht der Wahl haben“, entgegnete Malgorzata Kidawa-Blonska, Präsidentschaftskandidatin des größten Oppositionsbündnisses, der liberalkonservativen Bürgerkoalition (KO).

Sexualkunde bald unter Strafe?

Den zweiten umstrittenen Gesetzentwurf hatte die Bürgerinitiative „Stoppt Pädophilie“ eingebracht. Die Novelle sieht eine Ergänzung des Strafrechts vor: Wer als Erzieher, Pfleger oder Lehrer „Geschlechtsverkehr oder andere sexuelle Handlungen durch Minderjährige propagiert oder lobt“, muss demnach mit drei Jahren Gefängnis rechnen. Gegner der PiS befürchten, das Gesetz könne so ausgelegt werden, dass Sexualaufklärung strafrechtlich verfolgt wird.

„Was in den Schulen anderer Länder Bestandteil des Lehrplans ist, soll hier unter Strafe gestellt werden“, sagte die Abgeordnete Paulina Matysiak vom Linksbündnis Lewica.

Beide Projekte müssen nun noch in den Ausschüssen behandelt werden, bevor sie dem Parlament erneut vorgelegt werden. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zwei Empfehlungen mehr

WHO aktualisiert Europäischen Kodex gegen Krebs

Das könnte Sie auch interessieren
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Ein Medikament unter vielen, das wenigen hilft? 2400 Wirkstoff-Kandidaten in der EU haben den Orphan-Drug-Status.

© artisteer / Getty Images / iStock

Wirkstoff-Kandidaten mit Orphan-Drug-Status

Orphan Drugs – Risiken für ein Modell

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Ein junges Mädchen wird geimpft – gegen HPV? (Symbolbild mit Fotomodellen)

© milanmarkovic78 / stock.adobe.com

Vision Zero Onkologie

Die Elimination des Zervixkarzinoms

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Abb. 1: Symptome und Merkmale des hereditären Angioödems

© CSL Behring

Hereditäres Angioödem

Erfolgreiches Krankheitsmanagement in der Schwangerschaft

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: CSL Behring GmbH, Marburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gendermedizin

Geschlechtsspezifische Unterschiede: Frauenherzen schlagen anders

Lesetipps