TSVG-Neupatientenregelung

KBV ruft Arztpraxen auf: Protestbrief gegen Sparpläne unterzeichnen

Bundesgesundheitsminister Lauterbach sorgt derzeit bei vielen Ärzten für Unmut, weil er die Neupatientenregelung abschaffen will. Die KBV hält mit einer Unterschriftenaktion dagegen – und hofft auf Unterstützung aus den Praxen.

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„Zeitnahe ärztliche Behandlung“ in Gefahr? Der Streit um das geplante Aus der Neupatientenregelung für Praxen dauert an.

„Zeitnahe ärztliche Behandlung“ in Gefahr? Der Streit um das geplante Aus der Neupatientenregelung für Praxen dauert an.

© ArtmannWitte / stock.adobe.com

Berlin. Die Ärzteschaft treibt ihren Widerstand gegen die geplante Streichung der Neupatientenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) weiter voran. So ruft die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) derzeit alle Arztpraxen dazu auf, einen Protestbrief an Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach zu unterzeichnen.

In dem Schreiben fordert der KBV-Vorstand, die im Entwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz angekündigten Änderungen am TSVG wieder zu streichen. „In dieser auch für die Praxen sehr schwierigen Zeit“ würden die Praxen von einem Aus der erst 2019 beschlossenen Neupatientenregelung „sehr hart“ getroffen, führt die KBV zur Begründung an.

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„Vorhaben würde Praxen sehr hart treffen“

Sollte die Regelung tatsächlich wegfallen, sehe die Vertragsärzteschaft „keinen Weg“, wie sie die Patientenversorgung auf dem bisherigen Niveau aufrechterhalten könne. In jedem Fall drohe „der nachweisbare verbessernde Effekt des TSVG auf die zeitnahe ärztliche Behandlung von neu erkrankten Patienten wird den GKV-Versicherten“ verloren zu gehen, heißt es in dem Brief weiter.

Die Resonanz der Ärzte auf die Unterschriftenaktion sei bislang „sehr gut“, erklärte die KBV am Dienstag auf Anfrage. Die Ärzte wollten damit ein „deutliches Zeichen“ an die Ampel-Regierung setzen. Der Brief samt Unterschriften soll Lauterbach nach Abschluss der Aktion übergeben werden.

Die geplante Streichung der Neupatientenregelung ist Teil des GKV-Sparpakets, mit dem das 17 Milliarden Euro schwere Kassendefizit im kommenden Jahr ausgeglichen werden soll. Gegen die Ampel-Pläne hagelt es seit Wochen erhebliche Kritik von nahezu allen Seiten.

Auch die Kassenseite macht gegen das Vorhaben mobil. Mehrere Kassenverbände haben für diese und die kommende Woche Presseunterrichtungen zu den Sparplänen angekündigt. (hom)
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Kommentare
Dr. Wolfgang Bensch 17.08.202209:36 Uhr

Die KBV lässt in diesem Schreiben erkennen, dass dort niemand gesetzliche Grundsätze nach SGB V kennt.
Wie kann man sonst so formulieren?
"Für uns steht die optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten tagtäglich im Vordergrund."
In § 12 SGB V ist diese "Versorgung" mit anderen Eigenschaften verknüpft. Dort lesen wir:
"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."

Andreas Hoffmann 16.08.202222:20 Uhr

Dies ist kein Protestschreiben, sondern ein Bettelbrief. Die KVB versagt auf ganzer Linie, wie schon bei sämtlichen Honorarverhandlungen der letzte 10+ Jahre. Wir sollten endlich die Bedingungen, zu denen wir noch bereit sind, 24/7 den Sicherstellungsauftrag zu übernehmen, klar formulieren und durchsetzen. Der Punktwert muss sofort auf 15 ct rauf, die GOÄ rückwirkend ab 1996 inflationsbereinigt werden bis zur Vereinbarung einer neuen GOÄ. Brotkrumen wie die Neupatientenregelung kann sich Panik-Karlchen sonstwohin schieben!

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