COVID-19

Professor Bürrig: „Obduktionspflicht wäre nicht zu erfüllen“

Eine Pflicht, alle COVID-19-Verstorbenen zu obduzieren, sei nicht umzusetzen, sagt Deutschlands oberster Pathologe Professor Karl-Friedrich Bürrig. Eine Quote von 30 Prozent lasse statistische Aussagen zu.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Ärzte Zeitung: Obduktionen gelten als ein Schlüssel zum Verständnis der COVID-19-Pandemie. Brauchen wir eine Obduktionspflicht?

Bürrig: Nein. Bei aktuell rund 7.700 Verstorbenen wäre eine solche Verpflichtung nicht erfüllbar. Wünschenswert sind jedoch so viele Obduktionen wie möglich.

Dabei sind auch die klinischen Kollegen gefordert. Die Pathologie wird alles in ihrer Kraft stehende für eine hohe Obduktionsquote tun, aber viele Randbedingungen stimmen im Moment noch nicht.

Bei COVID-19-Erkrankten kommt es zu Störungen im Blutgerinnungssystem, sagt BDP-Präsident Prof. Karl-Friedrich Bürrig

Bei COVID-19-Erkrankten kommt es zu Störungen im Blutgerinnungssystem, sagt BDP-Präsident Prof. Karl-Friedrich Bürrig

© BDP

Gleichwohl haben wir uns als Verband darüberhinaus in das gerade abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingeschaltet und gefordert, dass Obduktionen angeordnet werden sollen statt können. Das war erfolgreich. Der Bundestag hat den Passus am Donnerstag beschlossen.

Wie viel Prozent der vermeintlich an COVID-19 verstorbenen Menschen müsste man obduzieren, um belastbare Ergebnisse zu erhalten?

Eine Obduktionsquote von um die 30 Prozent ließe statistische Aussagen zu. Das zeigen große Studien aus der Vergangenheit.

Wie genau kann man denn mit Obduktionen Erkenntnisse gewinnen?

Zunächst einmal zielt die Obduktion auf das Verständnis von Krankheit. Pathologen erarbeiten die Systematik des Krankheitsgeschehens. Je mehr Obduktionen und Sektionen, desto besser das Verständnis, desto mehr Hilfen für die Therapie.

Für dieses Verständnis werden Methoden von der Sektion bis zur Sequenzierung in der Molekularpathologie gleichzeitig eingesetzt. Zwischen diesen Methoden liegen Jahrhunderte. Jede erlaubt ihren eigenen Erkenntnisgewinn.

Welche Erkenntnisse zu COVID-19 haben Sie konkret gewonnen?

Bei COVID-19-Erkrankten kommt es zu Störungen im Blutgerinnungssystem. Folge sind thrombembolische Ereignisse. Die Gerinnselbildung, also die Mikrothromben in Kapillaren, bewirken schwere lokale Entzündungen in den Lungen der Patienten.

Eine Schädigung des Endothels steht mit am Anfang des Krankheitsprozesses. Die parenchymatösen Organe wie zum Beispiel die Leber können ausgedehnt am Krankheitsprozess beteiligt sein.

Professor Karl-Friedrich Bürrig

  • Aktuelle Position: Präsident des Bundesverbands Deutscher Pathologen.
  • Beruflich: Facharzt am MVZ Pathologie Hildesheim-Hannover-Zentrum.

Was kann die Politik mit diesen Ergebnissen anfangen?

Die Aufgabe der Politik wiederum ist es, diesen Erkenntnisgewinn überhaupt zu ermöglichen. Dazu gehört zum Beispiel auch eine kritische Betrachtung der Obduktions-inhibitiven Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft aus dem Jahr 2017.

Hier hat die Selbstverwaltung, um finanzielle Verpflichtungen abzuwehren, die positiven Regelungen des Krankenhausentgeltgesetzes konterkariert. Das Ergebnis ist eine nach wie vor sinkende Obduktionsrate.

Sie wollen eine Anhebung der Vergütung von 750 auf 1200 Euro je Obduktion. Was genau kann ein solcher Anreiz denn bringen?

Diese Anhebung auf den vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus ausgerechneten Satz für eine durchschnittliche Obduktion würde die Krankenhäuser, nicht die Pathologen, entlasten, denn sie erhalten einen Zuschlag auf die Fallpauschalen. Diese Entlastung begünstigt sicherlich die Entscheidung einer Klinik, eine Obduktion zu beauftragen.

Die echten Kosten für die innere Leichenschau liegen allerdings noch über diesem Satz, wenn man die Infektiosität und die oft notwendigen Transporte bis zum nächsten geeigneten Pathologischen Institut bedenkt.

Welche Erkenntnisse bringen Obduktionsergebnisse aus dem Ausland? Wird dort mehr obduziert?

Nach unserem Wissen wird im Ausland nicht mehr obduziert. Das ergibt sich auch nicht aus den bisherigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Die deutschen Initiativen zur Erhöhung der Obduktionszahl bei Corona-assoziierten Verstorbenen und die Etablierung von speziellen Registern sind außergewöhnlich.

Wir werden unseren Kollegen in Europa die entsprechenden Erfahrungen zur Verfügung stellen. In der Schweiz sind auch rasch Obduktionen durchgeführt worden mit einigen schon sehr interessanten Publikationen aus Bern und Zürich, die sich mit unseren Erkenntnissen decken.

Obduktion ohne Lobby

Obduktionen gelten als ein Schlüssel zum Verständnis von COVID-19. Wie viele Menschen bislang tatsächlich an der Krankheit verstorben sind, oder lediglich mit SARS-CoV-2, gilt noch als ungeklärt.

Erst um die 200 vermeintliche COVID-19-Opfer sind bislang obduziert worden. Um statistisch auf die sichere Seite zu kommen, sollte aber eher jeder dritte COVID-19 zugeordnete Verstorbene von Pathologen untersucht werden, sagt BDP-Präsident Professor Karl-Friedrich Bürrig. Stand Donnerstag wären das gut 2500.

Licht ins Dunkel sollen nun Register bringen. An der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule in Aachen entsteht das Deutsche Register von COVID-19 obduzierten Fällen. Weitere COVID-Register soll es für Dialyse-, Rheuma- und ZNS-Patienten geben.

Die Pathologen sehen Obduktionen in Deutschland von den Kassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft stark behindert. Sie haben aktuell eine indikationsbezogene Obduktionsquote von 12,5 Prozent vereinbart. Erst ab Erreichen dieser Quote fließt eine Vergütung (750 Euro).

Die tatsächliche Quote liegt laut BDP aber eher bei um die vier Prozent. Die Strukturen des Obduktionswesens seien dementsprechend weit zurückgefahren.

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