Anerkennung als Berufskrankheit möglich
Psychotherapeutenkammer nennt Urteil zur PBTS „bahnbrechend“
Erstmals ist bei einem Rettungssanitäter eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt worden. Die Bundespsychotherapeutenkammer spricht von einem überfälligen Schritt.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat die Anerkennung der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters als Berufskrankheit als „längst überfällig“ bezeichnet.
Die Entscheidung des Zweiten Senats des Bundessozialgerichts, die PTBS als Berufskrankheit einstufen zu können, obwohl psychische Erkrankungen nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehörten, sei „bahnbrechend“, sagte BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke am Dienstag.
Bundessozialgericht
Posttraumatische Belastungsstörung kann Berufskrankheit sein
Rettungskräfte würden im Arbeitsalltag mit traumatisierenden Ereignissen konfrontiert, so Benecke. Sie seien oftmals die ersten an den Unfallorten, erlebten Tod, schwere Unglücke und Katastrophen mit. „Wer solch traumatische Ereignisse erlebt, hat ein erhöhtes Risiko, an einer PTBS zu erkranken“, sagte Benecke.
Berufskrankheitenrecht muss angepasst werden
Dasselbe gelte allerdings auch für andere Berufsgruppen wie Lokführer, Einsatzkräfte oder Soldaten, die belastenden Ereignissen ausgesetzt sein könnten. Das Berufskrankheitenrecht müsse daher endlich angepasst werden, forderte die BPtK-Präsidentin. Dass Menschen, die unter einer im Arbeitskontext entstandenen psychischen Erkrankung litten, jahrelang vor Gericht um ihr Recht kämpfen müssten, sei inakzeptabel. (hom)