Nach Länderbeschluss zu COVID

RKI ändert Empfehlungen zur Corona-Isolation

Das Robert Koch-Institut hat die Empfehlungen zur Isolations- und Quarantänedauer bei SARS-CoV-2 aktualisiert. Jetzt sind die Länder bei der Umsetzung am Zug.

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Berlin. Corona-Infizierte sollen sich nach den am Montag veröffentlichten neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) fünf Tage isolieren. Danach sollen sie wiederholt Selbsttestungen vornehmen und die Selbst-Isolation erst dann beenden, wenn ein Test negativ ausfällt.

Für infizierte Beschäftigte im Gesundheitswesen und in Alten- und Pflegeeinrichtungen gilt ebenfalls eine Isolationsdauer von fünf Tagen. Sie dürfen ihre Tätigkeit aber erst wieder aufnehmen, wenn ein frühestens am Tag 5 vorgenommener Antigen- oder PCR-Test negativ ausfällt und sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

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Für Kontaktpersonen werden Kontaktreduzierungen nur noch „dringend empfohlen“, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen sollen sich als Kontaktperson fünf Tage lang vor Dienstantritt testen,

In der vergangenen Woche hatte sich die Gesundheitsministerkonferenz auf eine entsprechende Verkürzung der Isolationsdauer geeinigt. Nach der Veröffentlichung der RKI-Empfehlungen hat unter anderem Baden-Württemberg jetzt seine Regeln geändert. Andere Bundesländer haben den Leitlinien teilweise schon vorgegriffen. In Rheinland-Pfalz etwa gilt die Fünf-Tage-Isolation seit Sonntag. Bayern änderte die Regeln bereits Mitte April.

Eine Studie zeigte kürzlich, dass sich symptomatische Patienten mit negativem SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest nach ein bis zwei Tagen noch einmal selbst testen sollten. Nach den Ergebnissen haben die Tests erst einige Tage nach dem Symptombeginn die höchste Sensitivität. (juk/dpa)

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