Umfrage des BPI

Rabattverträge: Je Zuschlag drei Anbieter!

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert in der Novelle des Arzneimittelgesetzes AMNOG klare Vorgaben für Krankenkassen bei Rabattverträgen.

Für die Versorgungssicherheit sei es wichtig, dass mindestens drei Anbieter je einen Zuschlag erteilt bekommen. Der BPI fordert zudem, dass die Frist zwischen Zuschlagserteilung und dem Lieferbeginn von sechs auf zwölf Monate erhöht wird.

Nach dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf sollen Hersteller ab dem Zeitpunkt des rechtswirksamen Zuschlags sogar nur drei Monate Vorlauffrist haben.

Versorgungssicherheit ist nicht nur für die Hersteller, sondern auch für die Versicherten wichtig, erklärt der BPI unter Verweis auf eine von ihm beauftragte Umfrage. Das Meinungsforschungsinstitut INSA hat gefragt, wie Versicherte es bewerten, wenn ihre Kasse nur mit einem Hersteller einen Liefervertrag für ein Medikament gegen eine chronische Erkrankung schließt.

41 Prozent der Antwortenden erklärten nach Angaben des BPI, dies sei ein Grund, die Kasse zu wechseln, 26 Prozent stimmten dieser Aussage nicht zu. 29 Prozent der Befragten antworteten "weiß nicht".

Bei einer schwächeren Frageform, nämlich, ob Versicherte im Falle nur eines Lieferanten "verunsichert" sind, stimmten 57 Prozent der Antwortenden zu, 21 stimmten der Aussage nicht zu, 17 Prozent antworteten "weiß nicht". (fst)

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