Gastbeitrag

„Ran an die so dringend benötigten Strukturreformen!“

Die künftige Bundesregierung hat die Chance, eine echte gesundheitspolitische Erneuerung herbeizuführen. Dabei sind laut Robert-Martín Montag von der FDP insbesondere drei Schritte notwendig.

Von Robert-Martin Montag Veröffentlicht:
Die Ampelkoalitionäre haben alle Möglichkeiten, gesundheitspolitische Reformen auf den Weg zu bringen

Die Ampelkoalitionäre haben alle Möglichkeiten, gesundheitspolitische Reformen auf den Weg zu bringen, so der Tenor des Gastbeitrags von Robert-Martin Montag.

© Klaus-Dieter Esser / agrarmotive / picture alliance

Deutschland hat gewählt. SPD, Grüne und FDP verhandeln über die Bildung einer neuen Bundesregierung. Das ist eine Chance für eine echte Erneuerungsagenda in Deutschland. In der Gesundheitspolitik muss es heißen: Ran an die so dringend benötigten Strukturreformen.

Robert-Martín Montag

Robert-Martín Montag ist gesundheits- und pflegepolitischer Sprecher der FDP Thüringen.

© privat

Deutschland hat das teuerste Gesundheitssystem in der EU. Mit 11,47 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts (Tendenz steigend) gibt Deutschland mehr für Gesundheit aus als jedes andere EU-Land. Trotzdem liegt die Lebenserwartung in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern der EU nur im Mittelfeld und gar unter dem EU-Durchschnitt. Die Ursachen dafür sind vielfältig.

Die Politik muss endlich einen nachhaltigen, in den Zielen verbindlichen Fahrplan entwickeln, um die überfälligen Strukturreformen anzugehen, mehr Qualität und Effizienz durch Wettbewerb zu sichern und eine nachhaltige Finanzierung zu gewährleisten. Dabei sind insbesondere drei Schritte notwendig:

  • Strukturreformen

Die starke und strikte Trennung zwischen stationärem und ambulantem Sektor sorgt dafür, dass vielerorts keine bedarfsgerechte medizinische Versorgung stattfinden kann. So kommt es zu erheblichen Fehlallokationen durch zu wenig ambulante Leistungen, obwohl diese ohne Qualitätseinbußen möglich wären. Intersektorelle Versorgung muss endlich mehr als ein Lippenbekenntnis und am konkreten Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten einer Region ausgerichtet sein. Ineffiziente Versorgungsstrukturen müssen durch neue Versorgungsmodelle ersetzt werden, um so Gesundheitsstrukturen nachhaltig auf die medizinischen Patientenbedürfnisse auszurichten. Es braucht deshalb endlich einen bundesweit einheitlichen Ordnungsrahmen für Krankenhäuser.

Die Spezialisierung der stationären Strukturen muss weiter befördert werden. Aber nicht länger durch einen für die Patienten gefährlichen und für die im Gesundheitswesen Tätigen sehr belastenden „kalten Strukturwandel.“ Zugleich muss die ambulant-stationäre Sektorengrenze abgebaut werden. Und zwar nicht einseitig, sondern durch einen einheitlichen Leistungskatalog und eine einheitliche intersektorelle Vergütung, die zum einen fairen Qualitätswettbewerb zwischen Niedergelassenen und Kliniken, aber auch eine patientenzentrierte Kooperation ermöglicht.

Die Krankenhausplanung einerseits und die Bedarfsplanung im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung muss durch die Entwicklung gemeinsamer Gesundheitsstrukturen in den Regionen ersetzt werden. Es braucht hierfür einen ordnungspolitischen bundeseinheitlichen Instrumentenkasten, aus dem sich, nicht in Berlin, sondern in den Ländern und Regionen eine auf die individuellen regionalen Bedürfnisse angepasste Versorgungsstruktur entwickeln lässt.

  • Mehr Qualität und Effizienz durch Wettbewerb

Es bedarf eines wettbewerblichen Systemwechsels im Gesundheitswesen. Bisherige Kostendämpfungs- und Strukturmaßnahmen waren nur von begrenzter Dauer und Wirkung. Ein verstärkter Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sowie auch den Leistungserbringern birgt große Effizienzpotentiale. Doch bisher beschränkt sich der Kassenwettbewerb fast ausschließlich auf einen kleinen Teil der Leistungen wie Verwaltungskosten, Service und Zusatzleistungen. Der Fokus muss jedoch vor allem auf Qualität und Innovation liegen. So muss der in § 92 SGB V normierte „Erlaubnisvorbehalt“ bei den Krankenkassen fallen.

Zukünftig sollte es Krankenkassen möglich sein, innovative Therapie- und Behandlungsmethoden in das eigene Leistungsportfolio aufzunehmen und als Wahltarif den Versicherten anbieten können. Ein so verstärkter Wettbewerb sorgt schneller für Innovationen, verbessert die Versorgung der Patienten und stärkt deren Wahlmöglichkeiten.

  • Nachhaltige Finanzierung

Die demografische Alterung der deutschen Gesellschaft sorgt dafür, dass die Pro-Kopf-Ausgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung stetig steigen. Dieser demografiebedingte Kostenanstieg wird in den kommenden Jahren für einen enorm hohen Finanzierungsdruck sorgen. Gleichzeitig wird die erwerbsfähige Bevölkerung bis zum Jahr 2035 um vier bis sechs Millionen auf 45,8 bis 47,4 Millionen schrumpfen. Die Einnahmen der GKV werden durch die sinkende Anzahl der Erwerbstätigen erheblich zurückgehen.

Doch schon heute klafft ein großes Defizit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, das nach immer höheren staatlichen Zuschüssen ruft. Deshalb ist das System der Umlagefinanzierung durch rein einkommensabhängige Beiträge nicht mehr zukunftsfähig — eine stärkere Kapitalbildung im System wird nicht nur in der Renten- sondern auch in der Kranken- und Pflegeversicherung unausweichlich.

In der Debatte über Finanzierungsreformen gibt es schon viele Konzepte: Sie reichen von der Stabilisierung des Status quo in Form von Kopfpauschalen über verschiedene Formen eines Teilkapitaldeckungsverfahrens bis hin zu einer kompletten Systemumstellung auf eine voll kapitalgedeckte Finanzierung. Diese Debatte muss, um eine nachhaltige Finanzierung unseres Gesundheitswesens für die Zukunft sicherzustellen, wieder angestoßen werden.

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Kommentare
Claas Hüttenrauch 16.11.202119:43 Uhr

EBM & DRG sind aber 2 verschiedene Paar (Finanzierungs-Schuhe!
Stellen Sie erst einmal vergleichbare Preise ambulant & stationär her!
Begründung:
"Die zunehmende Verlagerung nach dem Grundsatz «ambulant vor stationär» von den teureren stationären zu den günstigeren ambulanten Behandlungen ist gesamtwirtschaftlich gewünscht und sinnvoll. Aufgrund der unterschiedlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen führt dies aber zu Prämienerhöhungen. Deshalb sollen alle Leistungen – egal ob ambulant oder stationär – einheitlich finanziert werden:..."
Ein Beispiel:
https://www.fmh.ch/files/pdf21/EFAS_final.pdf
EFAS-Wissen: https://www.pro-efas.ch/de/wissen/

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