Für Gehörlose

Rauchmelder auf Krankenkassenkosten

Veröffentlicht:

KASSEL. Die gesetzlichen Kassen müssen Gehörlosen für ihre Wohnung Rauchmelder mit Lichtsignalanlage bezahlen. Die Geräte dienen dem mittelbaren Behinderungsausgleich und erleichtern Gehörlosen das selbstständige Wohnen ohne fremde Hilfe, entschied das Bundessozialgericht.

Rauchmelder dienten einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis, seien in 13 von 16 Ländern vorgeschrieben und gehörten "als unverzichtbares Warnsystem zur Grundausstattung von Wohnräumen".

Für Gehörlose reichten akustische Rauchmelder nicht aus. Sie seien auf Geräte mit optischen Signalen angewiesen. (mwo)

Az.: B 3 KR 8/13 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Qualitätssicherung im Krankenhaus

Routine rettet Leben: Wie Mindestmengen die Kliniklandschaft verändern

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband

Kommentar

Nina Warkens Gesellenstück in symbolischer Politik

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Willkommenskultur

Neu im Team? Was Praxen beim Onboarding beachten sollten

Lesetipps
Arzt untersuch das Knie eines Patienten

© gilaxia / Getty Images / iStock

Interview mit Leitlinien-Koordinator

Gonarthrose-Therapie: „Nur wenige Maßnahmen wirken“

Menschen laufen am Strand

© KOTO - stock.adobe.com

Nicht-medikamentöse Behandlung

Sport bei Kniegelenksarthrose? Move it or loose it!