Direkt zum Inhaltsbereich

Für Gehörlose

Rauchmelder auf Krankenkassenkosten

Veröffentlicht:

KASSEL. Die gesetzlichen Kassen müssen Gehörlosen für ihre Wohnung Rauchmelder mit Lichtsignalanlage bezahlen. Die Geräte dienen dem mittelbaren Behinderungsausgleich und erleichtern Gehörlosen das selbstständige Wohnen ohne fremde Hilfe, entschied das Bundessozialgericht.

Rauchmelder dienten einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis, seien in 13 von 16 Ländern vorgeschrieben und gehörten "als unverzichtbares Warnsystem zur Grundausstattung von Wohnräumen".

Für Gehörlose reichten akustische Rauchmelder nicht aus. Sie seien auf Geräte mit optischen Signalen angewiesen. (mwo)

Az.: B 3 KR 8/13 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Parteitag

Primärversorgung: Für die CSU sind schnellere Arzttermine zentral

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikopatienten identifizieren

Osteoporose: So verhindern Sie die (nächste) Fraktur

Lesetipps
Schematische Darstellung der Lunge mit Bakterienbesiedlung.

© Working Moments / stock.adobe.com

Mikrobiomforschung

Atemwegs-Dysbiose befeuert Lungenerkrankungen