Direkt zum Inhaltsbereich

Für Gehörlose

Rauchmelder auf Krankenkassenkosten

Veröffentlicht:

KASSEL. Die gesetzlichen Kassen müssen Gehörlosen für ihre Wohnung Rauchmelder mit Lichtsignalanlage bezahlen. Die Geräte dienen dem mittelbaren Behinderungsausgleich und erleichtern Gehörlosen das selbstständige Wohnen ohne fremde Hilfe, entschied das Bundessozialgericht.

Rauchmelder dienten einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis, seien in 13 von 16 Ländern vorgeschrieben und gehörten "als unverzichtbares Warnsystem zur Grundausstattung von Wohnräumen".

Für Gehörlose reichten akustische Rauchmelder nicht aus. Sie seien auf Geräte mit optischen Signalen angewiesen. (mwo)

Az.: B 3 KR 8/13 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ausschuss-Anhörung

Durcheinander 2.0 beim Projekt Notfallversorgung: Wer hat den Hut auf?

Vor KBV-Vertreterversammlung und Hausärztetag

„Respektlos, unanständig, skurrile Sicht“: Ärzte-Vertreter kritisieren Kanzler Merz

Anpassung Schutzimpfungs-Richtlinie

Indikationsunabhängige Corona-Impfung künftig für Kassenpatienten erst ab 75

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikofaktoren im Blick

So spüren Sie eine Post-Stroke-Depression auf

Lesetipps
Eine Impf-Spritze liegt auf einem Impfpass.

© Andreas Gruhl / stock.adobe.com

Orientierung für die Impfpraxis

Impfen bei Immundefizienz: Worauf es ankommt