Menschen mit Behinderungen

Regierung klärt Kostenübernahme bei Assistenz im Krankenhaus

Wer zahlt für die Begleitung von Menschen mit kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen, wenn diese ins Krankenhaus müssen? Das Bundeskabinett hat nun einen Regelungsentwurf dazu vorgelegt.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Bundesregierung schließt eine Lücke in der Betreuung behinderter Menschen, wenn diese ins Krankenhaus eingewiesen werden und dort auf die Begleitung durch Angehörige oder Beschäftigte der Behindertenhilfe angewiesen sind.

Laut einem am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf sollen die Krankenkassen zahlen, wenn Angehörige den Patienten im Krankenhaus begleiten. Bei einer Assistenz durch Beschäftigte aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe die Kosten übernehmen.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel (SPD), begrüßte den Entwurf. „Für Menschen mit Assistenzbedarf ist es zweitrangig, wer bezahlt“, sagte Dusel am Mittwoch in Berlin. Für sie sei entscheidend, dass sie die Assistenz bekommen, die sie benötigen.

Der Pflegebevollmächtigte Dr. Andreas Westerfellhaus (CDU) erklärte, die gefundene Lösung sei nicht nur gut für eine selbstbestimmte Versorgung im Krankenhaus. Auch Pflegekräfte profitierten. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Professor Claudia Schmidtke (CDU), zeigte sich überzeugt, die Regelung lasse sich ohne bürokratischen Aufwand umsetzen.

Essenziell bei Klinikaufenthalt

Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt würden, benötigten diese Unterstützung auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, erklärten Dusel, Westerfellhaus und Schmidtke in einer gemeinsamen Mitteilung.

Dies gelte vor allem für Menschen, die etwa aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht mit Worten kommunizieren könnten oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagierten. Hier sei eine vertraute Begleitperson unerlässlich. Dies sei „essenziell für den Erfolg des Krankenhausaufenthalts“.

Damit das Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden kann, muss der Bundestag es in der nächsten Woche beschließen. Dann steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus. (hom)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Körperliche Aktivität

Gegen chronische Kreuzschmerzen hilft Gehen – und zwar täglich

Sichere Therapie

Gicht: Wer bekommt gefährliche Allopurinol-Nebenwirkungen?

Lesetipps
Eine Person balanciert auf einem Grad.

© RFBSIP / stock.adobe.com

Große Datenbankanalyse

Schwindel als mögliches Warnsignal für Alzheimer

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

© Porträt: Antje Boysen / DEGAM | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung