Prävention

Regierung sieht Vorteile durch neues Zervixkarzinom-Screening

Mit dem seit Jahresbeginn geltenden neuen Früherkennungsprogramm auf Gebärmutterhalskrebs steigen Wirksamkeit, Qualität und Reichweite, sagt die Regierung.

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Berlin. Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die geänderte Früherkennung beim Gebärmutterhalskrebs Vorstufen und Zervixkarzinome „zuverlässiger entdeckt werden und die Erkrankungsraten (...) weiter zurückgehen werden“.

Erfahrungen aus anderen Programmen mit einem organisierten Einladungsverfahren ließen erwarten, dass die Teilnahmeraten von Frauen künftig steigen werden. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag geht die Regierung davon aus, dass „weiterhin mindestens 70 Prozent der Frauen ab 35 Jahren an dem nunmehr dreijährlichen Screening teilnehmen werden“.

HPV-Test plus PAP-Abstrich für über 35-Jährige

Anfang des Jahres war die geänderte GBA-Richtlinie in Kraft getreten, der zufolge der Anspruch auf eine jährliche Untersuchung inklusive PAP-Test künftig nur für die Gruppe der 20- bis 34-Jährigen bestehen bleibt. Für Frauen ab 35 Jahren wird diese Untersuchung nunmehr nur noch alle drei Jahre in Kombination mit einem HPV-Test angeboten, dessen Kosten die gesetzlichen Kassen tragen.

Mit dieser Neukonzeption des Screenings sei kein reduzierter Anspruch für Frauen ab 35 Jahren verbunden. Vielmehr basiere das neue Screeningverfahren auf dem „aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse“ und werde Wirksamkeit, Reichweite, Sicherheit und Qualität der Früherkennung verbessern.

Da es im Durchschnitt nach einer HPV-Infektion zehn bis 15 Jahre dauere, bis es zur Bildung von Gebärmutterhalskrebs kommt, gebe es ein „hinreichend großes Zeitfenster, um durch Früherkennung Vorstufen und Frühformen (...) zeitnah zu entdecken“. Daher habe sich der GBA dafür entschieden, für über 35-jährige Frauen einen HPV-Test, der sich durch eine hohe Sensitivität auszeichne, in Kombination mit einem zytologischen PAP-Abstrich vorzusehen.

Kostenfolgen schwer absehbar

Die finanziellen Folgen der geänderten Früherkennungs-Richtlinie für die Krankenkassen sind aus Sicht der Regierung nicht „belastbar“ abzuschätzen. Mehrausgaben seien aber für die künftig innerhalb des Screenings angebotenen HPV-Tests sowie für die Abklärungskolposkopie zu erwarten.

Allerdings ist der Start des neuen Screenings holprig verlaufen. So waren im Januar bundesweit nur 132 Frauenärzte berechtigt, die Abklärungskolposkopie im Rahmen der Früherkennung vorzunehmen. (fst)

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