Patientenrechtegesetz

Reinhardt warnt vor Novelle

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, ist besorgt über eine mögliche Fortschreibung des Patientenrechtegesetzes.

Veröffentlicht:

MÜNSTER. Das Patientenrechtegesetz in seiner vorliegenden Form ist für Ärzte kaum problematisch, in der Zukunft kann das aber ganz anders aussehen.

Darauf hat Dr. Klaus Reinhardt aufmerksam gemacht, Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorsitzender des Hartmannbundes.

Zurzeit fasse das Gesetz nur zusammen, was bereits durch die Rechtsprechung gelte, sagte Reinhardt bei einer Informationsveranstaltung für Vertragsärzte in Münster, veranstaltet von der Kanzlei am Ärztehaus und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Münster/Bielefeld.

"Dadurch, dass es nicht mehr Richterrecht ist, sondern ein durch den Bundestag verabschiedetes Gesetz, unterliegt es jetzt der Weiterentwicklung durch die Parlamentarier."

Der mögliche Ersatz der qualifizierten juristischen Bewertung durch politische Entscheidungen macht Reinhardt Sorge. "Wenn die Politiker meinen, dass wir eine grundsätzliche Beweislastumkehr brauchen, dann bekommen wir eine wirkliche Veränderung", sagte er. Das Beispiel der USA zeige, dass sich dann eine Defensivmedizin entwickeln werde. (iss)

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