Geschäftsbericht des G-BA

Rekordwerte bei frühen Nutzenbewertungen

Im vergangenen Jahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss 146 Beschlüsse zur Frühen Nutzenbewertung gefasst. So viele wie bislang noch nie.

Veröffentlicht:
Sonderregelungen zur Pandemie haben dem Gemeinsamen Bundesausschuss in den vergangenen zwei Jahren viel zusätzliche Arbeit beschert.

Sonderregelungen zur Pandemie haben dem Gemeinsamen Bundesausschuss in den vergangenen zwei Jahren viel zusätzliche Arbeit beschert.

© Svea Pietschmann / G-BA

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im vergangenen Jahr 54 Beschlüsse zu Ausnahmeregelungen zur COVID-19-Pandemie getroffen. Das geht aus dem Geschäftsbericht des G-BA hervor, der am Montag veröffentlicht wurde. So wurden alle Sonderregelungen verlängert, die dazu beigetragen haben, unnötige direkte Arzt-Patienten-Kontakte zu reduzieren. Dazu zählt die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung, die Option von Klinikärzten, Patienten bis zu 14 Tage nach der Entlassung krankzuschreiben oder bestimmte Heilmittelbehandlungen per Video zu erbringen, wenn der Patient in der Praxis bekannt war. Kliniken wurde zudem ermöglicht, von Personalvorgaben und Mindestmengen unter bestimmten Umständen abzuweichen, um Personal flexibler einsetzen zu können.

Ausgebaut hat der G-BA die Disease-Management-Programme. So ist am 1. Oktober 2021 mit dem DMP Rheumatoide Arthritis bereits das zehnte Programm für chronisch Kranke am Start. Sobald die Verträge zwischen Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern dazu abgeschlossen sind, können sich Versicherte in das DMP einschreiben. In Arbeit ist ein DMP Adipositas. Hierzu sollen die spezifischen Behandlungsempfehlungen bis Ende Juli nächsten Jahres erstellt werden.

Mehr ASV, DMP und Zweitmeinung

Ebenso weiterentwickelt wurde die Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV). So wurden chronisch-entzündliche Darmerkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa neu in die ASV-Versorgung aufgenommen, beim Krankheitsbild „Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven“ hat der G-BA ermöglicht, dass nun auch ambulante Praxen in die ASV-Teams aufgenommen werden können. Insgesamt können sich derzeit zu 18 Krankheitsbildern ASV-Teams bilden.

Bei der Frühen Nutzenbewertungen hat es im vergangenen Jahr mit 146 Beschlüssen laut G-BA einen neuen Rekordwert gegeben. Fünfmal wurde neu zugelassenen Arzneimitteln ein erheblicher Zusatznutzen attestiert. Im Jahr 2021 verzeichnete der G-BA 128 Stunden Anhörungen mit 1685 teilnehmenden externen Personen. 292 Mal suchten Pharmafirmen in offiziellen gebührenpflichtigen Beratungsgesprächen den Austausch mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Ein Jahr zuvor waren es 259 Gespräche.

Etwa 100-mal war die Planung klinischer Studien Gesprächsthema. Das ist laut G-BA eine Steigerung von 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Dies könnte darauf hinweisen, dass Hersteller vermehrt daran arbeiten, ihre Studiendesigns zu verbessern, um belastbare Daten für die spätere Nutzenbewertung zu generieren“, heißt es im Geschäftsbericht. Stark verkürzt wurden die Wartezeiten auf ein Beratungsgespräch. Mussten die Pharmafirmen im Jahr 2020 noch etwa acht Monate auf einen Termin warten, waren es im vergangenen Jahr nur noch drei Monate.

Ausgeweitet hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Möglichkeiten zum Einholen einer Zweitmeinung. Diese Option besteht nun auch für Eingriffe an der Wirbelsäule sowie Amputationen beim diabetischen Fuß. Damit besteht nun für sechs mengenauffällige planbare Eingriffe der Anspruch auf eine Zweitmeinung. Geplant sind auch Zweitmeinungsoptionen für Implantationen von Herzschrittmachern und Ablationen.

Mindestmengenvorgaben jetzt auch für Brust- und Lungenkrebsoperationen

Eingeführt wurden im vergangenen Jahr auch zwei weitere Mindestmengen: Für Brustkrebs- und Lungenkrebsoperationen. Beim Mamma-Ca wurde eine Mindestmenge von 100 Leistungen pro Standort und Jahr beschlossen. „Etwa 355 der bislang 732 Standorte werden die Mindestmenge voraussichtlich erreichen; nur dort darf Brustkrebs dann noch chirurgisch behandelt werden“, heißt es im Geschäftsbericht. Für Lungenkrebsoperationen wurde eine Mindestmenge von 75 Eingriffen beschlossen.

Zwar gelten für die Kliniken noch Übergangsregelungen, aber spätestens 2025 müssen die neuen Mindestmengen in voller Höhe erfüllt werden. Bei Operationen an der Bauchspeicheldrüse wurde die Mindestmenge von zehn auf 20 angehoben.

Veränderungen hat der G-BA im vergangenen Jahr auch bei der Bedarfsplanung beschlossen. So konnten 80 zusätzliche Stellen für Hausärztinnen und Hausärzte durch die Anpassung des Morbiditätsfaktors ausgewiesen werden. (chb)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Beschluss im G-BA

Potenzialerhebung für AKI wird ab 1. Juli neu geregelt

Nutzenbewertung

Eliglustat: Zusatznutzen nicht quantifizierbar

Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie mit über 10.000 Personen

Leberzirrhose: Niedrigere Komplikationsrate unter SGLT-2-Inhibitoren

Änderungen ab Juli

Neue Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Arztpraxis

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick