Pädiatrie

Renten-Gesetz führt zu mehr Kinderreha

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) empfiehlt, Kinder- und Jugendreha bei der Rentenversicherung „großzügig zu beantragen“.

Von Michael Jacob John Veröffentlicht:
Leistung während einer Kinderreha: Die Antragstellung für Eltern und Ärzte ist erleichtert worden.

Leistung während einer Kinderreha: Die Antragstellung für Eltern und Ärzte ist erleichtert worden.

© Photographee.eu / stock.adobe.com

Zusammenfassung

  • Die Zahlen für die Kinder- und Jugendreha steigen.
  • Die Deutsche Rentenversicherung finanziert eine Kinder- und Jugendreha, wenn die Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit eines chronisch kranken oder stark übergewichtigen Kindes gefährdet ist.
  • Das Flexirentengesetz machte aus der Kann- eine Pflichtleistung der Rentenversicherung.
  • Der BVKJ rät Mitgliedern, Kinder- und Jugendrehas bei der Rentenversicherung „großzügig zu beantragen“
  • Eltern kennen häufig nur Mutter-Kind-Kuren.

Neu-Isenburg. Die Zahl der Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche steigt: 2017 finanzierte die Deutsche Rentenversicherung 30 819 Maßnahmen, 2018 waren es 32.757 – ein Plus von 6,3 Prozent.

„Die Entwicklung ist erfreulich“, sagt Alwin Baumann, Sprecher des Bündnisses Kinder- und Jugendreha (BKJR) anlässlich der am Montag beginnenden Jahrestagung in Berlin: „Aber es ist angesichts von rund 500 000 rehabilitationsbedürftig kranken Kinder noch viel Luft nach oben.“ Deswegen ziehen Kinder- und Jugendärzte zusammen mit Reha-Kliniken nun an einem Strang.

Hauptgründe für eine Kinderreha sind psychische Erkrankungen, Asthma und Übergewicht. Eine kinder- und Jugend-Rehabilitation über die Rentenversicherung kommt immer dann in Betracht, wenn eine Erkrankung einer späteren Ausbildungs- oder Erwerbsfähigkeit im Weg steht. Ist dies nicht der Fall, kann eine Reha auch über eine gesetzliche Krankenkasse beantragt werden.

Die Steigerung ist vor allem auf Änderungen durch das Flexirentengesetz 2016 zurückzuführen. Quasi im Schlepptau mehrerer rentenrechtlicher Änderungen reformierte die Bundesregierung wesentliche Eckpfeiler der Kinder- und Jugendreha. So wurde sie von der Kann- zur Pflichtleistung erhoben: Sind die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben, ist die Deutsche Rentenversicherung verpflichtet eine Kinder- und Jugendreha zu finanzieren. „Nur etwa zehn Prozent der Anträge werden abgelehnt“, berichtet Alwin Baumann, Sprecher vom Bündnis Kinder- und Jugendreha.

Formulare wurden entschlackt

Zudem wurden die Regeln für Begleitpersonen gelockert: Statt bis zum 10. Lebensjahr können Eltern den Nachwuchs nun bis zum 12. Lebensjahr begleiten. Die Vierjahresfrist für die Wiederholung einer Kinder- oder Jugendreha hat man ebenfalls aufgehoben.

Damit ist eine erneute Rehabilitation in deutlich kürzeren Abständen möglich. Erfreulich aus Sicht der Ärzte: Die Formulare wurden entschlackt. Der Befundbericht (Formular G0612) ist zwei Seiten, die Honorarabrechnung zum Befundbericht (G0600) eine Seite lang. Die Eltern müssen sechs Seiten Antrag (G0200) ausfüllen.

Formulare gibt es unter www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de. Zudem entstand zwischen dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), dem Bündnis Kinder- und Jugendreha (BKJR) und der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Handbuch, das Praxisfragen erläutert.

Die Neuregelungen sprechen sich nun unter den Kinder- und Jugendärzten herum und führen allmählich zu mehr Anträgen. „Wir begrüßen die Änderungen und empfehlen unseren Mitgliedern eine Kinder- und Jugendreha großzügig zu beantragen“, so Dr. Hermann Josef Kahl, Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ): „Die Reha-Kliniken bieten ein mehrwöchiges Rundum-Programm mit ganzheitlicher Betreuung, psychologischer Beratung und Informationsveranstaltungen für die Eltern.“ Aufgeklärte Eltern und Kinder sind therapietreuer. Er habe in seiner Praxis durchweg positive Erfahrungen gesammelt.

Reha-Leistung weithin unbekannt

Alwin Baumann ergänzt: „Die Kinder- und Jugendreha ist Teil der medizinischen Versorgung. Die Kinder werden in der Regel vier Wochen lang intensiv betreut. So hat man in der Klinik zum Beispiel Zeit, bei Neurodermitis verschiedene Salben zu testen.“

Er wirbt bei Kinder- und Jugendärzten um Unterstützung, diese Reha-Leistung unter Eltern bekannter zu machen. Denn die kennen in der Regel nur die Mutter-Kind-Kuren der Krankenkassen. Hier geht es aber um die Gesundheit eines Elternteils. Umgekehrt bei der Kinder- und Jugendreha: Bei ihr steht die chronische Erkrankung des Kindes im Mittelpunkt.

Formulare für die Kinderreha

  • G0612: Befundbericht, zwei Seiten, vom Arzt auszufüllen
  • G0600: Honorarabrechnung zum Befundbericht, eine Seite, vom Arzt auszufüllen
  • G0200: Antrag auf Kinderreha, sechs Seiten von Eltern auszufüllen
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