EU-Richtlinie

Rezepte werden europäischer

Die Hälfte der in einem EU-Land ausgestellten Rezepte wird derzeit in einem anderen Mitgliedsstaat nicht anerkannt. Das soll sich ändern.

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BRÜSSEL. Mit einer neuen Richtlinie will die Europäische Kommission die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Rezepten innerhalb Europas verbessern und die Feststellung der Echtheit erleichtern. Die Richtlinie muss bis zum 25. Oktober in nationales Recht umgesetzt werden.

Quantitativ ist die Neuregelung von geringer Bedeutung. Laut EU werden etwa 2,3 Millionen Rezepte pro Jahr im Ausland vorgestellt, das sind weniger als 0,04 Prozent aller Verschreibungen in der EU.

Für den einzelnen Patienten stellt dies jedoch eine erhebliche Verbesserung der Versorgungs- und damit Lebensqualität dar, beispielsweise wenn chronisch Kranke ins Ausland reisen oder wenn sie in Grenzregionen leben und Spezialisten im Nachbarland aufsuchen.

Die EU schätzt, dass infolge der geplanten Neuregelungen künftig etwa 200.000 Rezepte pro Jahr mehr ausgestellt werden. Sie erwartet dadurch Einsparungen aufgrund reduzierter Wartezeiten und Behandlungskontinuität.

Derzeit wird etwa die Hälfte der Verschreibungen nicht anerkannt. Die neue Richtlinie soll dies ändern. Für Auslandsverschreibungen sind "einheitlich beschreibende Elemente" für die verordnende Person, den Patienten und das verschriebene Produkt vorgesehen.

Der Arzt hat jedoch die Möglichkeit, Ergänzungen "nach örtlicher Gepflogenheit" vorzunehmen. Wichtig für Ärzte: Die neuen Anforderungen gelten nur, wenn der Patient eine Auslandsverschreibung verlangt, ansonsten gelten weiter die nationalen Rezepte.

Tonio Borg, EU Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, sieht die neue Richtlinie als einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.

Damit werde sichergestellt, dass die Patienten "auch tatsächlich die Produkte bekommen, die ihnen verschrieben wurden." (awes)

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