Forschung

Routinedaten in Greifswald werden künftig für Forschungszwecke genutzt

Die Unimedizin in Greifswald nutzt eine Änderung des Gesundheitsforschungsstärkungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern und wird anonymisierte Patientendaten künftig verstärkt nutzen.

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Greifswald. Die Universitätsmedizin Greifswald will Routinedaten von Krankenhauspatienten künftig besser für die Forschung nutzen. Sie verspricht sich eine repräsentativere Datenbasis und aussagekräftigere Forschungsergebnisse.

Die Unimedizin sprach von einem „großen Fortschritt" für Mecklenburg-Vorpommern. „Einerseits ermöglichen wir medizinische Forschung und verbessern damit die Behandlung zahlreicher Krankheiten, gleichzeitig schützen wir die Daten der Betroffenen und räumen ihnen die individuelle Möglichkeit ein, die Verwendung ihrer Daten vollständig auszuschließen“, sagte Greifswalds Ärztlicher Vorstand Professor Uwe Reuter.

Antworten seien durch die Auswertung großer Datenmengen zum Beispiel möglich auf Fragen wie „Beeinflusst eine Vorerkrankung die Therapie in deutlichem Maße?" oder: „Unterstützt ein bestimmtes Medikament den Behandlungserfolg, obwohl es eigentlich aus einem völlig anderen Grund eingenommen wird?"

Die benötigten Daten werden ohnehin erfasst

Die Daten für solche Auswertungen werden während einer Behandlung ohnehin erfasst. Bislang durften sie nicht für Forschungszwecke ausgewertet werden, wenn für die spezifische Fragestellung keine Einwilligung der Patienten vorlag. Dies ist seit einer Gesetzesänderung, die der Schweriner Landtag im Sommer beschlossen hatte, anders: Seitdem ist die Nutzung der Daten ohne separate Einwilligung der Patienten erlaubt. Voraussetzungen: Es muss ein nachgewiesenes öffentliches Interesse bestehen und es muss die Genehmigung einer Ethikkommission unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten vorliegen.

Die Unimedizin betonte, dass die Daten pseudonymisiert oder anonymisiert werden und eine Rückverfolgung auf den einzelnen Patienten für die Forschenden nicht möglich sei. Zudem könnten Patienten einer Nutzung ihrer Daten widersprechen. Die Unimedizin hat dazu eine Widerspruchsstelle eingerichtet. (di)

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