Infektionsschutz

Rufe nach lockerer Maskenpflicht in der Pflege werden lauter

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Hannover/Bonn. Das Land Niedersachsen macht sich auf Bundesebene dafür stark, dass Beschäftigte und Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen nicht durchgehend eine FFP2-Maske tragen müssen. Wie das Gesundheitsministerium in Hannover am Freitag mitteilte, hat es im Bundesrat einen Vorschlag für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgelegt.

Demnach soll es den Ländern erlaubt werden, in ihren Corona-Verordnungen einzelne Personengruppen in bestimmten Situationen von der FFP2-Maskenpflicht auszunehmen. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (Bagso) plädiert für weniger strenge Regelungen.

Seit dem Inkrafttreten der IfSG-Änderungen am 1. Oktober müssen alle Personen, die sich in Krankenhäusern und Rehakliniken sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen aufhalten, durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Eine von wenigen Ausnahmen ist der Fall, dass sich ein Patient oder Bewohner in seinem eigenen Zimmer aufhält. Betroffen sind auch Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten.

Belastungen im Alltag durch die Maske

„Der Schutz der durch das Corona-Virus besonders gefährdeten Gruppen genießt im Infektionsschutzgesetz des Bundes vollkommen zu Recht einen sehr hohen Stellenwert“, erklärte die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). „Die FFP2-Maskenpflicht wurde aus unserer Sicht aber deutlich zu unflexibel geregelt und führt insbesondere für Menschen mit Behinderungen sowie für die Beschäftigten und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen zu erheblichen Belastungen in ihrem Alltag.“ Sie erlebe in den Einrichtungen viel Unmut und Unverständnis ob der sehr strengen Regeln.

Die Bagso schlägt unterdessen vor, dass die Bewohner von Pflegeheimen selbst entscheiden sollen, ob sie in den Einrichtungen Masken zum Schutz vor Corona tragen. Das Infektionsschutzgesetz solle überarbeitet werden, weil die bestehende Maskenpflicht einen „schwerwiegenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner“ darstelle, so die Organisation.

Ausnahmeregelungen, wie sie einzelne Länder vorsähen, sind nach deren Ansicht keine Lösung, da Einrichtungen Bewohner mit Verweis auf die aktuelle Gesetzeslage auch zwingen könnten, bei Missachtung der Maskenpflicht auf dem Zimmer zu bleiben. Dagegen befürwortet die Arbeitsgemeinschaft die Masken- und Testpflicht für alle, die die Einrichtungen von außen betreten. Testmöglichkeiten müssten vor Ort und nicht nur in begrenzten Zeitfenstern angeboten werden, fordert die Bagso. (KNA)

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