Medikamente für Palliativpatienten in der ambulanten Versorgung? Da kann es für Ärzte bei der Verordnung Probleme geben!

Von Christoph Fuhr

Beim Aufbau der ambulanten Palliativversorgung haben Ärzte offenbar häufig Schwierigkeiten, ihre Patienten angemessen mit Schmerzmitteln zu versorgen.

Eine von der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes in diesem Jahr initiierte Befragung mit mehr als 200 beteiligten Palliativmedizinern hat bemerkenswerte Ergebnisse gebracht. Nahezu alle Ärzte (99 Prozent) fanden es danach wichtig, dass ambulant tätige Palliativärzte jederzeit auf einen gewissen Pool an Betäubungsmitteln zurückgreifen können. 86,3 Prozent hielten die Versorgung allerdings für unzureichend. Teilweise wurde sogar über eklatante Missstände berichtet.

Klage über gravierende Missstände

Zwar hat der Bundestag jüngst eine Gesetzesänderung zum Betäubungsmittelrecht vorgelegt, doch noch gelten die alten Regeln. So dürfen Ärzte Betäubungsmittel zwar am Patienten anwenden, sie dürfen sie ihm jedoch nicht überlassen.

Der Fuldaer Palliativmediziner Thomas Sitte, Präsident der Deutschen Palliativstiftung, hat in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel auf gravierende Missstände aufmerksam gemacht, die Ärzten immer noch die Arbeit massiv erschweren.

Überlassen von Arzneien ist verboten

Häufig sei es etwa zu ungünstigen Tageszeiten oder bei schlechten Wetterbedingungen nötig, den sterbenskranken Patienten medizinisch zwingend erforderliche Medikamente zu überlassen. Ein Problem, das gerade bei Patienten im ländlichen Bereich relevant wird. "Schmerzen und andere Qualen halten sich nicht an Öffnungszeiten von Apotheken", kritisiert Sitte.

Palliativmediziner auf Hausbesuch dürfen aber zum Beispiel morphinähnliche Medikamente gegen schwerste Schmerzen oder Atemnot auch nicht in wenigen Einzeldosen zur Überbrückung dieser Zeit beim Patienten lassen. "Tun sie das", erläutert Sitte, "so ist dies eindeutig ein Straftatbestand."

Problematisch ist auch der rechtlich riskante, aber aus Sicht von Sitte oft nicht vermeidbare Off Label Use von Medikamenten.

Für Patienten mit Erstickungsnot gibt es in Deutschland keine zugelassene Therapie, aber im Bereich des Off Label Use nach Erfahrungen von Sitte und anderen Palliativärzten gute Behandlungsmöglichkeiten mit Opoiden. Hier mache sich der Arzt strafbar, wenn er Patienten mit Betäubungsmitteln gegen Erstickungsgefühle versorgt.

"Menschen, die medizinisch korrekt und gesellschaftlich erwünscht anderen in Not helfen, dürfen nicht von existenzvernichtenden Geldbußen und Haftstrafen bedroht sein", kritisiert Sitte. Er verstehe die Rechtsprechung nicht: "Grundlage unserer Rechtsordnung ist die im Grundgesetz geschützte Würde des Menschen:

Was hat es mit Würde zu tun, wenn Ärzte Erstickungsgefühle, Vernichtungsschmerzen oder schlimmstes Erbrechen bei Sterbenden nicht mehr lindern dürfen, weil sie damit gegen geltendes Recht verstoßen". Nicht nachvollziehbar sei, dass es diese restriktiven Regeln in anderen Ländern nicht gibt.

Zur Jahresendausgabe 2010 der "Ärzte Zeitung" mit allen Artikeln

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