Bundesregierung

Sexueller Missbrauch von Kindern hat „Riesendimension“

Laut einer Studie hat nur ein Bruchteil der Schulen und Kitas ein Konzept, um Kinder und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch zu schützen.

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BERLIN. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat die Bundesländer anlässlich der Vorstellung einer Studie, die in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut erstellt wurde, aufgefordert, deutlich mehr in den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch zu investieren.

Kitas, Schulen, Sportvereine und andere Einrichtungen bräuchten dringend mehr Unterstützung für ihr Engagement gegen sexuelle Gewalt, sagte Rörig am Mittwoch in Berlin. „Von alleine und zum Minimaltarif werden maximaler Schutz von Jungen und Mädchen und optimale Hilfe nicht erreicht werden.“

Er appellierte vor dem Hintergrund aktuell bekannt gewordener Missbrauchsfälle, wie dem in Lügde, an die Länder, ihre Schulgesetze so zu reformieren, dass Schulen verpflichtet würden, Schutzkonzepte gegen Gewalt einzuführen. Die Bundesländer sollten zudem eigene Landesmissbrauchsbeauftragte einstellen.

„In jeder Schulklasse bis zu zwei Kinder betroffen“

10.000 Mädchen und Jungen in Deutschland würden jedes Jahr Opfer sexueller Gewalt. „Wenn man sich die Dunkelfeldstudien anschaut, müssen wir davon ausgehen, dass in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder sind, die von Missbrauch betroffen sind“, sagte Rörig. Man habe es mit einer Riesendimension zu tun.

Die Studie zeige, dass Kitas, Schulen, Heime oder Internate in Deutschland größtenteils noch nicht der Meinung sind, dass sie ausreichende Konzepte haben zur Prävention und Hilfe bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Die Mehrheit der Kitas oder Schulen gab in der Befragung zwar an, einzelne Präventionsmaßnahmen ergriffen zu haben. In der Selbsteinschätzung, ob sie ein umfassendes Schutzkonzept hätten, sagten aber nur 13 Prozent der befragten Schulen und 22 Prozent der Kitas, das sei bei ihnen der Fall.

Präventions- und Schutzmaßnahmen sind zum Beispiel Fortbildungen der Mitarbeiter, geregelte Beschwerdeverfahren bei Auffälligkeiten oder schriftlich niedergelegte Verhaltensregeln. (dpa)

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