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Sind für genetische Beratung mehrere 10 000 Ärzte nötig?

Die Politik sucht händeringend nach Antworten auf den Ärztemangel. Jetzt warnen Experten vor einem Engpass bei qualifizierten Ärzten für genetische Beratungen.

Philipp Grätzel von GrätzVon Philipp Grätzel von Grätz Veröffentlicht:
"Was sollen wir jetzt machen?" Ab 2012 soll es eine humangenetische Beratung nur noch von speziell ausgebildeten Ärzten geben. Doch solche Ärzte sind (noch) Mangelware.

"Was sollen wir jetzt machen?" Ab 2012 soll es eine humangenetische Beratung nur noch von speziell ausgebildeten Ärzten geben. Doch solche Ärzte sind (noch) Mangelware.

© detailblick / fotolia.com

BERLIN (gvg). Gendiagnostikexperten warnen vor einem drohenden Engpass bei der genetischen Beratung ab dem Jahr 2012. Sie fordern deswegen intensive Weiterbildungsbemühungen vor allem bei niedergelassenen Ärzten.

"Das Gendiagnostikgesetz sieht ab Februar 2012 bei genetischen Untersuchungen eine qualifizierte Beratung nur noch durch speziell ausgebildete Ärzte vor", betonte Professor Dr. Bernd Eiben vom Institut für Labormedizin und Klinische Genetik Rhein/Ruhr in Essen. Nicht nur das, künftig müsse auch jeweils zweimal beraten werden, einmal vor der Diagnostik und einmal bei der Mitteilung des Befundes. Bisher leisteten Fachärzte für Humangenetik etwa 48 000 genetische Beratungen pro Jahr bundesweit, so Eiben. Dazu kommen zahlreiche niedergelassene Ärzte und Klinikärzte, die ebenfalls genetisch beraten, ohne Humangenetiker zu sein.

Weil ab Februar 2012 nur derjenige noch genetisch beraten dürfe, der speziell dafür ausgebildet worden sei, drohe ein Engpass, der dringend adressiert werden müsse, so Eiben. Dies könne nur gelingen, wenn entsprechende Fortbildungsbemühungen schon jetzt starteten. "Es werden sicherlich mehrere 10 000 Mediziner nötig sein, um den Bedarf zu decken", so Eiben bei einer Veranstaltung der gemeinnützigen Fetal Medicine Foundation (FMF) in Berlin.

Besonders drängend dürfte der Bedarf im Bereich der Gynäkologie werden. Dort sind genetische Beratungen einerseits im Rahmen der pränatalen Untersuchungen nötig. "Insbesondere das Ersttrimester-Screening fällt künftig unter das Gendiagnostikgesetz", betonte Professor Eberhard Merz von der Frauenklinik am Krankenhaus Nordwest in Frankfurt/Main.

Die zweite wichtige Beratungssituation in der ambulanten Gynäkologie sind die Untersuchungen auf erblichen Brustkrebs, deren Zahl deutlich zugelegt hat. Die FMF schätzt, dass alleine im gynäkologischen Umfeld künftig über eine Millionen spezifischer Beratungen pro Jahr erfolgen werden, die unter die Bestimmungen des Gendiagnostikgesetzes fallen. "Die Humangenetiker sind aber schon heute ausgelastet und können das unmöglich alleine abdecken", betonte Eiben.

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