Sozialgericht bestätigt Anspruch auf Ranibizumab

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KÖLN (iss). Gesetzlich Versicherte, die unter einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration leiden, haben Anspruch auf die Versorgung mit Ranibizumab (Lucentis®). Die Kassen dürfen nicht auf das billigere, aber für die Indikation nicht zugelassene Avastin® verweisen. Das entschied das Sozialgericht Aachen in einem nicht rechtskräftigen Urteil. Zu der Problematik haben Sozialgerichte bislang unterschiedlich geurteilt. In dem in Aachen verhandelten Fall hatte die Kasse die Patientin auf einen Selektivvertrag hingewiesen, der eine pauschale Vergütung für die Behandlung vorsah - zu Unrecht, wie die Richter entschieden.

Az.: S 2 (15) KR 115/08 KN)

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