Umlenkung zum Wunscharzt ist Kassen verboten

NEU-ISENBURG (juk). Ein Verhalten von Krankenkassen, das Patienten mit feuchter altersabhängiger Makuladegeneration (AMD) faktisch zu Ärzten treibt, die statt des zugelassenen Medikaments Lucentis® im Off-Label-Use den VEGF-Hemmer Avastin® injizieren, ist unzulässig.

Veröffentlicht:

Darauf hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Rechtsstreit zwischen einem Augenarzt und der Barmer Ersatzkasse hingewiesen. Der Senat ließ seine Auffassung im Protokoll aufnehmen. Da die Krankenkasse nach Angaben von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Nitz dieser Ansicht zustimmte, wurde der Rechtsstreit für erledigt erklärt.

Hintergrund für das einstweilige Rechtsschutzverfahren ist, dass in einigen Regionen einige Kassen mit Augenarztverbänden Verträge über die Abrechnung der intravitrealen Injektion zur Behandlung von AMD-Patienten abgeschlossen haben. Diese Verträge enthalten Komplexpauschalen, die dazu führen, dass Ärzte bei der Injektion von Lucentis® draufzahlen, bei dem Krebsmedikament Avastin® dagegen eine über dem Üblichen liegende Vergütung erhalten. Die Steuerungswirkung ist offensichtlich und politisch auch nicht unerwünscht: Ärzte sollen dazu gebracht werden, AMD-Patienten mit dem billigeren, aber in der Indikation AMD nicht zugelassenen Avastin® statt mit dem teureren und für die Indikation AMD zugelassenen Lucentis® zu behandeln.

Bisherige Praxis der Barmer ist unzulässig.

In der Praxis, berichtet Anwalt Gerhard Nitz von der Berliner Kanzlei Dierks und Bohle, hätten Kassen wie die Barmer versucht, Patienten zu Avastin®-Ärzten umzulenken. Dies geschah dadurch, dass Kostenübernahme-Anträge von Patienten für eine Lucentis®-Behandlung abgelehnt wurden mit dem Hinweis, dass eine Behandlung nur bei den Vertragspartnern der Kassen erfolge könne.

Nitz glaubt, dass die Aussagen, die vom LSG getroffen wurden, ein "positives Signal" haben werden. Eine rechtsverbindliche Entscheidung gebe es zwar nicht. Die vor allem in Nordrhein-Westfalen betriebene Umlenkungspraxis der Kassen "wird aber bröckeln", so Nitz. Mit dem Ausgang des Verfahrens sei geklärt, dass Augenärzte nicht an den genannten Verträgen teilnehmen müssten. Die Kassen müssten es akzeptieren, wenn Patienten lieber zu Lucentis®-Ärzten gehen wolllen. Die Aussagen des Gerichtes seien eine Hilfe für die Ärzte, die nicht bereit seien, die Haftungsrisiken, die sich aus dem Off-Label-Use von Avastin® ergeben, zu tragen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Salamitaktik der Kassen

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Aflibercept 8 mg bei nAMD, DMÖ und jetzt auch RVV

© Science Photo Library / ALAN FROHLICHSTEIN

Zulassungserweiterung für VEGF-Inhibitor bei Makulaödem infolge eines RVV

Aflibercept 8 mg bei nAMD, DMÖ und jetzt auch RVV

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Bayer Vital GmbH, Leverkusen

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S2e-Leitlinie aktualisiert

Auto fahren mit Diabetes: Auf diese Punkte sollten Ärzte hinweisen

Lesetipps
Pipetten mit Flüssigkeiten im Labor.

© Alican/stock.adobe.com

Hoffnung durch KI & Co?

Drei neue Strategien gegen Pankreaskrebs

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe
Die Pressekonferenz zum DKK 2026 mit zahlreichen Menschen auf dem Podium.

© Peter-Paul Weiler, berlin-event-foto.de

DKK 2026

Immuntherapie bei Krebs: Komplexe Kombinationen gefragt

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe
Blick in den Darm mit einem Krebsgeschwür.

© Juan Gärtner / stock.adobe.com

Gastrointestinale Tumoren

Magen-Darm-Krebs: Wirklich immer früher?

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe