Spätabbrüche: Ärztinnenbund gegen strengere Regeln

BERLIN (ble). Der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) lehnt eine Verschärfung der Regelungen zu Spätabtreibungen nach medizinisch-sozialer Indikation ab. Damit geht die Organisation auch auf Distanz zur Bundesärztekammer (BÄK).

Veröffentlicht:

"Dass Frauen sich durch Zwangsberatungen, Einhalten von Bedenkzeiten und stärkere Dokumentation eher zum Austragen eines schwer behinderten Kindes entscheiden können, ist für uns als Ärztinnen nur schwer vorstellbar", erklärte die Präsidentin des Bundes, Dr. Astrid Bühren, anlässlich einer öffentlichen Anhörung im Familienausschuss des Bundestags zu drei fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfen am Montagnachmittag. Diese sehen eine Bedenkzeit von drei Tagen bis zur schriftlichen Feststellung einer medizinisch-sozialen Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch und eine formalisierte Beratungsregelung vor. Die BÄK unterstützt diese Forderungen (wir berichteten).

Späte Schwangerschaftsabbrüche bedeuteten eine quälende Gewissensentscheidung für die Frau, die auch Mediziner in große Not bringen könne, urteilt dagegen Bühren. "Frauen, die aufgrund einer möglichen Behinderung des Kindes eine Abtreibung erwägen, können auch ohne die angestrebten Gesetzesänderungen umfassend informiert werden." Der DÄB spricht sich stattdessen für ärztliche Beratungsangebote bereits vor einer Pränataldiagnostik aus. Dies sei in den Mutterschaftsrichtlinien aber nicht berücksichtigt. Der DÄB fordert daher die Aufnahme einer ärztlichen vordiagnostischen Aufklärung von 45 bis 60 Minuten in die Richtlinien. Darüber hinaus sollten postdiagnostische Beratungsgespräche und eine zusätzliche psychosoziale Beratung angeboten werden. Eine Gesetzesänderung sei dafür nicht erforderlich.

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Prof. Dr. Volker von Loewenich 17.03.200914:03 Uhr

Spätabbrüche

Ob genaue Vorschriften über die Beratung vor Spätabbrüchen aus psychosozial-medizinischer Indikation in einem Gesetz festgeschrieben werden oder in die Mutterschafts-richtlinien aufgenommen werden, ist wohl weniger wichtig. Praktischen Gründe sprechen für letztere Lösung, da Richtlinien jederzeit dem medizinischen Frotschritt angepaßt werden können, während die Novellierung eines Gesetzes umständlich und unsicher ist. Beachtlicher scheint, daß die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin die Beiziehung pädiatrischen Sachverstandes in diese Beratung gefordert hat. Pädiater sind diejenigen, die Kinder mit Anomalien verschiedensten Schweregrades behandeln, lange begleiten, und daher besser als andere Disziplinen darüber aufklären können, ob und welche Leiden auf Kinder und Eltern zukommen, wie diese behandelt werden können (oder auch nicht) und wie diese schwierigen Situationen möglicherweise zu meistern sind. Einer der Gesetzentwürfe will die Beiziehung von Humangenetikern und Hebammen gesetzlich festschreiben, vergißt dabei die Pädiatrie. Nur ein kleinerer Teil der pränataldiagnostisch erfaßbaren Anomalien ist genetisch bedingt. Nur bei diesen ist der Rat von Humangenetikern erforderlich, aber auch nur zur Sicherheit der Diagnose und zur Wiederholungswahrscheinlichkeit. Humangenetiker behandeln keine Kinder und Jugendlichen. Gleiches gilt für Hebammen, die andererseits ihr Können und Wissen bei der Begleitung der Schwangeren während eines Spätabbruches segensreich einsetzen können, dafür aber auch der psychologischen Vorbereitung bedürfen. Unklar blieb überdies, wie weit bis heute psychosoziale Beratungsstellen schon auf die Problematik von Pränatal-Diagnostik und Spätabbrüche vorbereitet sind. Nach eigenen Recherchen gibt es hier erst Anfänge.

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