Testergebnis oder Quarantäne

Spahn: Corona-Tests werden für Reisende aus Risikogebieten Pflicht

Erst waren sich die Länder über die Pflicht zum Test einig. Beschlossen wurde dann jedoch nur eine Empfehlung. Nur will Gesundheitsminister Jens Spahn die Testpflicht anordnen.

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Sommer am Strand: Bei der Rückkehr aus Risikogebieten soll nun doch eine Testpflicht gelten.

Sommer am Strand: Bei der Rückkehr aus Risikogebieten soll nun doch eine Testpflicht gelten.

© Christian Charisius/dpa

Berlin. Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten sollen sich künftig nun doch auf eine SARS-CoV-2-Infektion testen lassen müssen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte der Deutschen Presse-Agentur am Montag, er werde „eine Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten anordnen“.

Dies diene dem Schutz aller Bürger. „Wir müssen verhindern, dass Reiserückkehrer unbemerkt andere anstecken und so neue Infektionsketten auslösen“, sagte der CDU-Politiker. Die Tests sollen für die Reisenden kostenfrei sein.

Spahn teilte die Pläne seinen Amtskollegen aus den Bundesländern in einer Schaltkonferenz mit. Die Diskussion um die Einführung einer Testpflicht hielt auch am Montag an. Am Freitag hatten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern zunächst beschlossen, kostenlose Tests für alle Reiserückkehrer anzubieten.

Gesundheitsminister Spahn sagte am Wochenende, er wolle die Möglichkeit einer Pflicht prüfen. Zahlreiche Länderchefs und Minister, darunter Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erneuerten am Montag ihre Forderungen nach verpflichtenden Tests.

Ermächtigung im Infektionsschutzgesetz

Grundlage der geplanten Testpflicht ist demnach eine Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Sie bezieht sich auf eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Bundestag für die COVID-19-Pandemie am 25. März festgestellt hatte.

Seit der damaligen Änderung des IfSG ist das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, ärztliche Untersuchungen für Einreisende anordnen zu dürfen. Konkret heißt es in Paragraf 5 Absatz 2 Ziffer 1 lit e des IfSG, dass das Ministerium ermächtigt ist, „durch Anordnung Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind, ... zu verpflichten, ... sich ärztlich untersuchen zu lassen“.

Die entsprechende Anordnung von Spahn soll dem Vernehmen nach voraussichtlich in der nächsten Woche in Kraft treten.

Welche Staaten als Risikogebiete mit einer erhöhten Infektionsgefahr gelten, legt das Robert Koch-Institut (RKI) in einer Liste fest. Zentrales Kriterium ist, in welchen Staaten oder Regionen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben hat. (nös/dpa)

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