Gehälter und Eigenanteile

Spahn hängt Teile der Pflegereform an aktuelles Gesetzespaket

Per Änderungsantrag zum Versorgungs-Weiterentwicklungsgesetz will Gesundheitsminister Spahn seine Pflegepläne realisieren – darunter auch das Vorhaben, tarifgebundene Löhne durchzusetzen.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Gesundheitsminister Jens Spahn will mit einem erprobten Manöver Teile seiner geplanten Pflegereform auf den Weg bringen.

Gesundheitsminister Jens Spahn will mit einem erprobten Manöver Teile seiner geplanten Pflegereform auf den Weg bringen.

© Wolfgang Kumm/dpa

Berlin. Lange wurde darüber spekuliert, ob Bundesgesundheitsminister Jens Spahn seine Pläne zur Pflegereform noch in dieser Legislaturperiode wird umsetzen können. Der Druck auf den CDU-Politiker war zuletzt enorm gestiegen.

Nun greift Spahn auf ein bekanntes Manöver zurück: Er hängt Teile der Reform kurzfristig an das geplante Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) dran. Das Vorhaben, das einem Güterzug voll an Neuerungen im Fünften Sozialgesetzbuch gleicht, befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Stimmt der Bundestag dem Gesetz zu, könnten damit auch Änderungen im Elften Sozialgesetzbuch auf den Weg gebracht werden.

Verträge nur bei Tarifbindung

Darunter auch die Vorgabe, dass die bundesweit rund 30.000 Pflegeheime und Pflegedienste nur noch Versorgungsverträge mit den Pflegekassen abschließen können, wenn sie ihre Beschäftigen nach einem anerkannten Tarifvertrag entlohnen.

Zuletzt hatte es hierzu in der Koalition mächtig gekracht, nachdem Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen entsprechenden Vorstoß als Reaktion auf den gescheiterten allgemeinen Tarifvertrag in der Altenpflege angekündigt hatte. Spahn hatte daraufhin erklärt, seine Pflegepläne enthielten bereits die Vorgabe für eine Altenpflege nach Tarif. Die SPD hatte dies wiederum als „Mogelpackung“ zurückgewiesen.

Per Änderungsantrag zum GVWG nimmt Spahn wieder das Zepter in die Hand. Demnach sollen Pflegeeinrichtungen ab Juli 2022 nur noch zugelassen sein, „wenn sie bezüglich der Entlohnung der Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich entweder selbst einen Tarifvertrag (oder Haustarifvertrag) abgeschlossen haben oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind“. Näheres dazu soll in Richtlinien des GKV-Spitzenverbands festgelegt werden. Derzeit liegt der Plan weiteren Ressorts zur Abstimmung vor.

Deckelung der pflegebedingten Eigenanteile

Bremsen will Spahn auch die steigenden Eigenanteile von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen an den Heimkosten. Dies soll über einen Leistungszuschlag aus der Pflegekasse geschehen – so wie Spahn es in einem früheren Arbeitsentwurf bereits skizziert hatte.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als einem Jahr vollstationäre Leistungen beziehen, sollen demnach einen Zuschlag in Höhe von 25 Prozent ihres zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils erhalten. Für Pflegebedürftige, die seit mehr als 24 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, ist ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent vorgesehen. Bei mehr als 36 Monaten steigt der Zuschlag auf 75 Prozent des zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils.

Billig ist das Vorhaben nicht – die Kosten werden auf jährlich rund 2,6 Milliarden Euro taxiert. Zur Gegenfinanzierung schlägt Spahn eine „maßvolle“ Anhebung des Beitragszuschlags für Kinderlose um 0,1 Beitragssatzpunkte vor. Zudem soll der Bund für die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger aufkommen. Die Beiträge sollen der sozialen Pflegeversicherung aus Steuermitteln „erstattet“ werden.

Damit liegt der Ball nun wieder bei den Sozialdemokraten – und ihrem Finanzminister Olaf Scholz.

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