Bei fehlenden Ressourcen

Spahn lehnt Gesetz für Triage ab

Sollte gesetzlich geregelt werden, welcher Patient bei fehlenden Ressourcen zuerst behandelt werden soll? Bundesgesundheitsminister Spahn lehnt das ab. Grüne und Patientenschützer widersprechen.

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Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht keine Notwendigkeit, per Gesetz zu regeln, welcher Patient im Fall fehlender Ressourcen zuerst medizinisch versorgt werden soll. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen verweist das Bundesgesundheitsministrium (BMG) auf die gemeinsame Empfehlung mehrerer ärztlicher Fachgesellschaften und eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrates.

Die Grünen reagieren empört.„Wenn sich Ärztinnen und Ärzte bei Triage-Entscheidungen an die Empfehlungen der Fachgesellschaften und des Ethikrates hielten, hätten viele behinderte Menschen so gut wie keine Chance auf eine lebenserhaltende Behandlung“, so Corinna Rüffer, Grünen-Sprecherin für Behindertenpolitik.

Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, wies auf gesetzlichen Regelungsbedarf hin, da Ethikrat und medizinische Fachgesellschaften sich widersprächen. Die Fachgesellschaften schrieben den Ärzten das Recht zu, bei einem Intensivpatienten die Therapie einzustellen, um einen anderen Patienten mit höherer Erfolgsaussicht zu versorgen, sagte Brysch.

Ein solches Vorgehen halte aber der Ethikrat für rechtswidrig. Deshalb müsse der Bundestag jetzt klären, ob das Kriterium Erfolgsaussicht oder Dringlichkeit Vorrang haben soll. Bisher spreche die medizinische Praxis sich für die Dringlichkeit aus, sagte Brysch und verwies auf die Transplantationsmedizin. (dpa)

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