Änderung der Impfverordnung

Spahn regelt Austausch des Corona-Impfstoffs Vaxzevria®

Erst-und Zweitimpfung müssen nicht mit dem gleichen Corona-Impfstoff erfolgen. Gesundheitsminister Jens Spahn passt dazu die Corona-Impfverordnung entsprechend an.

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Die Möglichkeit, nach erster Impfung mit der AstraZeneca-Vakzine auf einen anderen Corona-Impfstoff zu wechseln, soll in die Impfverordnung aufgenommen werden.

Die Möglichkeit, nach erster Impfung mit der AstraZeneca-Vakzine auf einen anderen Corona-Impfstoff zu wechseln, soll in die Impfverordnung aufgenommen werden.

© dpa

Berlin. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) passt die Impfverordnung erneut an und folgt damit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut.

Bereits mit Vaxzevria® von Astra Zeneca geimpfte Personen unter 60 Jahren sollen nun bei der Zweitimpfung nach zwölf Wochen anstatt Vaxzevria® einen mRNA-Impfstoff, also Cormirnaty® oder das Vakzin von Moderna, erhalten können. Die bisher in der Verordnung geltende Vorgabe, dass Erst- und Zweit- sowie Auffrischimpfungen mit der Vakzine der Erstimpfung erfolgen müssen, wird somit aufgehoben. Das geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Betriebs- und Privatärzte einbinden

Zudem heißt es neu in der Verordnung: „Beim Abstand zwischen Erst- und Folge- sowie Auffrischimpfungen ist der von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfohlene Abstand möglichst auszuschöpfen“.

Lesen Sie dazu auch

Für die Einbindung der Betriebsärzte und Privatpraxen in die Impfkampagne soll die Corona-Impfverordnung „zeitnah“ weiterentwickelt werden, kündigt das Bundesministerium für Gesundheit zudem an. Die Änderungen sollen in den nächsten Tagen in Kraft treten. (af)

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