Kommentar

Spielregeln für die neue Vertragswelt

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

Schöne neue Welt der Selektivverträge? Die BKK Mobil Oil legt Fachärzten nahe, die Kasse bei Teilnahme an einem speziellen Abrechnungstarif namens "Tarif PrivatPlus" in ein positives Licht zu rücken. Wer die Gutscheine von 50 Euro pro Behandlung bei der Kasse einlösen will, darf nicht schlecht über die BKK sprechen, sondern soll sie positiv darstellen und über sie informieren.

Gewiss: Jeder niedergelassene Facharzt kann das so lukrative wie zweifelhafte Angebot der Kasse annehmen oder ablehnen. Dennoch sind klare Regeln gefragt, weil in der neuen Versorgungswelt Kollektivvertrag und Selektivverträge verschiedener Anbieter parallel laufen.

Letztere könnten immer so gestrickt sein, dass sie von teilnehmenden Ärzten Extradienstleistungen erwarten, die nichts mit der Patientenversorgung zu tun haben. Werbung gehört aber nicht zum Versorgungsauftrag. Sie ist sogar verboten. Also: Was darf ein Selektivvertrag fordern? Was dürfen Ärzte zurückweisen?

Die BKK Mobil Oil hat ein Fässchen geöffnet, das sie lieber hätte verschlossen lassen sollen. Sie verunsichert Ärzte und schadet sich selbst.

Lesen Sie dazu auch: BKK fordert von Ärzten positive Darstellung

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Umstellung TI-Kryptografie von RSA auf ECC

Wechsel zu neuem eHBA: KBV bittet Netzagentur um Fristverlängerung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Stellungnahme der American Academy of Sleep Medicine

Schläfrige Patienten: Müdigkeitsanamnese auf keinen Fall verschlafen

Lesetipps
Steckt da die richtige Karte drin, oder muss sie etwa zum Jahreswechsel ausgetauscht werden? Die KBV warnt Vertragsarztpraxen vor Untätigkeit bei älteren Konnektoren und Arztausweisen, weil anderenfalls der TI-Zugang blockiert wäre.

© Ingenico Healthcare

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen

Hat eine Patientin mit metabolischer Fettleber zusätzlich eine Hypertonie, sollte der Fibroseverlauf strenger kontrolliert werden.

© Anna Khomulo / stock.adobe.com

Synergistischer Effekt

Hypertonie verschlimmert wohl metabolische Fettleber