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Spielregeln für die neue Vertragswelt

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

Schöne neue Welt der Selektivverträge? Die BKK Mobil Oil legt Fachärzten nahe, die Kasse bei Teilnahme an einem speziellen Abrechnungstarif namens "Tarif PrivatPlus" in ein positives Licht zu rücken. Wer die Gutscheine von 50 Euro pro Behandlung bei der Kasse einlösen will, darf nicht schlecht über die BKK sprechen, sondern soll sie positiv darstellen und über sie informieren.

Gewiss: Jeder niedergelassene Facharzt kann das so lukrative wie zweifelhafte Angebot der Kasse annehmen oder ablehnen. Dennoch sind klare Regeln gefragt, weil in der neuen Versorgungswelt Kollektivvertrag und Selektivverträge verschiedener Anbieter parallel laufen.

Letztere könnten immer so gestrickt sein, dass sie von teilnehmenden Ärzten Extradienstleistungen erwarten, die nichts mit der Patientenversorgung zu tun haben. Werbung gehört aber nicht zum Versorgungsauftrag. Sie ist sogar verboten. Also: Was darf ein Selektivvertrag fordern? Was dürfen Ärzte zurückweisen?

Die BKK Mobil Oil hat ein Fässchen geöffnet, das sie lieber hätte verschlossen lassen sollen. Sie verunsichert Ärzte und schadet sich selbst.

Lesen Sie dazu auch: BKK fordert von Ärzten positive Darstellung

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