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Kritik

Städte und Kommunen kritisieren geplante Coronatest-Abrechnungsprüfung durch ÖGD

Der Entwurf für die neue Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass die Gesundheitsämter die Abrechnungen der Testzentren kontrollieren sollen. Daran entzündet sich weiter Kritik. Das BMG hält diese für ungerechtfertigt.

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Gesundheitsämter als Corona-Rechnungskontrolleure? Funktioniert nicht, betonen Vertreter von Städten und Kommen und mahnen Änderungen bei der geplanten TestV an.

Gesundheitsämter als Corona-Rechnungskontrolleure? Funktioniert nicht, betonen Vertreter von Städten und Kommen und mahnen Änderungen bei der geplanten TestV an.

© Guido Kirchner/picture alliance

Berlin. Kritik an den geplanten neuen Regeln zur Rechnungsprüfung der Corona-Teststellen kommt nun auch aus den Reihen der Städte und Kommunen.

Es brauche zwar eine bessere Kontrolle von Coronatest-Abrechnungen privater Anbieter, sagte der Präsident des Deutschen Landkreistag, Reinhard Sager, am Mittwoch. „Hier hat es in der Vergangenheit wahrscheinlich millionenfachen Abrechnungsbetrug gegeben.“

Zugleich wandte sich Sager aber gegen den Vorschlag, die Gesundheitsämter der Landkreise mit der Rechnungskontrolle zu betrauen. Es seien die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die entsprechenden Zahlungen leisteten und deshalb auch kontrollieren sollten, betonte Sager.

Ähnlich äußerte sich der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy. Die Abrechnungen müssten von denen geprüft werden, die die Abrechnung der Teststellen erhalten und ihnen die Leistung bezahlen. „Das sind die Kassenärztlichen Vereinigungen“, sagte Dedy den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“ am Mittwoch.

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„Medizinische Fachbehörden nicht die richtigen Stellen“

Am Dienstag hatte sich bereits der Berufsverband der Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst gegen die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ausgesprochen, den Gesundheitsämtern und dem Robert Koch-Institut eine zentrale Rolle bei der Aufdeckung möglicher Betrugsfälle zuzuweisen. Die KVen sollen demnach nur die formale Richtigkeit der Angaben prüfen und Auffälligkeiten an die Ämter weitermelden.

Gesundheitsämter seien als „medizinische Fachbehörden“ nicht die richtigen Stellen, um Betrugsfällen nachzugehen, erklärte Sager. Sollte das Gesundheitsministerium an seinem Entwurf festhalten, stehe zu befürchten, „dass eine effektive Bekämpfung der Betreiber von Teststellen, die mit Aufgabenerfüllung und Abrechnung nicht sachgerecht umgehen und dabei in betrügerischer Absicht handeln, nicht erfolgen kann“.

BMG: Ämter heute schon im Einsatz bei Betrugsbekämpfung

Das BMG wies die Kritik zurück. Bereits heute seien kommunale Behörden, auch Gesundheitsämter, im Einsatz, um Betrug in Teststellen zu bekämpfen, etwa durch entsprechende Begehungen, sagte eine Sprecherin am Mittwoch auf Anfrage der Ärzte Zeitung.

In vielen Bundesländern seien es zudem die Kommunen – und dort in der Regel die Gesundheitsämter –, die die Beauftragung der Teststellen vorgenommen hätten. „Insofern sind heute bereits entsprechende aufsichtsrechtliche Aufgaben wahrzunehmen.“ Das BMG stimme zurzeit den Entwurf für eine Überarbeitung der Testverordnung mit Ressorts der Bundesregierung, Ländern und Kommunen ab, Ziel sei es, dass alle zuständigen Stellen einen Beitrag dazu leisteten, „Abrechnungsbetrug zu bekämpfen“. (hom)
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