Telematik

Stärkeres Stimmrecht für die Kassen?

Wer zahlt, sollte auch gestalten.  Unter diesem Motto fordert der GKV-Spitzenverband beim Gesetzgeber mehr Entscheidungsgewicht in der gematik ein.

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BERLIN. Bitte keine Doppelentwicklungen. – Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands mahnt an, dass die sich derzeit im Aufbau befindliche Telematikinfrastruktur (TI) auch tatsächlich die zentrale Datenautobahn fürs Gesundheitswesen werden sollte. Dies hindert ihn aber nicht an erneuter Kritik an deren Betreibergesellschaft gematik. Der Widerspruch zwischen der 100-prozentigen Finanzierungsverantwortung der Krankenkassen auf der einen Seite und der zwischen der Selbstverwaltung aufgeteilten Entscheidungsverantwortung auf der anderen Seite führe zu "zeitraubenden Entscheidungsprozessen", schreibt der Verwaltungsrat in seinem aktuellen Papier zur Digitalisierung.

Die Lösung für diesen "Konstruktionsfehler" scheint für den Verwaltungsrat recht einfach: Um weitere teure Blockaden für die Beitragszahler der Kassen zu vermeiden, müssten die Entscheidungsstrukturen der gematik gestrafft werden. Und: Die Gestaltungsverantwortung der Kassen sei zu erweitern.

Gleichzeitig mahnt der Rat, dass allen an der TI beteiligten Akteuren – und damit auch den Ärzten – eine "grundsätzliche Investitionsverantwortung" mit Blick auf die Anpassung an zeitgemäße Standards zukomme. Das dürfte indirekt auf die Streitigkeiten über die Finanzierung der Komponenten für die Datenautobahn abzielen.

Der Verwaltungsrat fordert vom Gesetzgeber aber noch viel mehr: Die elektronische Patientenakte solle ausschließlich von den Kassen angeboten werden dürfen. Dabei soll sie als Anwendungs- und Speicherplattform der Versicherten für alle ihre Gesundheitsdaten verstanden werden. Neben strukturierten medizinischen Daten sollen die Kassen auch die Möglichkeit erhalten, den Versicherten über die Akte individuelle Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollen durch eine Schnittstelle weitere kassenindividuelle Services und Funktionalitäten andockbar sein. "Dieser Gestaltungsspielraum ist für einen Innovationswettbewerb der Krankenkassen zentral und sollte deshalb im Gesetz festgeschrieben werden", verlangt der Rat.

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands hat aber auch technische Ideen: Um künftig kostengünstigere und flexiblere Lösungen für die Leistungserbringer – etwa den Pflegebereich – bieten zu können, sollte ein Wechsel von Hard- auf Software-Konnektoren möglich sein. (reh)

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