Verordnung in Kraft

Start frei für Corona-Massentests

Ab sofort kann in Deutschland breiter auf das neue Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden. Die Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist in Kraft getreten – damit ist der Weg frei für Tests zulasten der GKV auch von Menschen ohne Symptome.

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Ein Mitarbeiter hält ein Abstrichröhrchen für die Corona-Testung in der Hand.

Ein Mitarbeiter hält ein Abstrichröhrchen für die Corona-Testung in der Hand.

© Claus Schun / SZ Photo / picture alliance

Berlin. Die Test-Strategie von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kann anrollen. Am Dienstagnachmittag ist die „Verordnung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ in Kraft getreten.

Damit ist der Weg frei für Tests zu Lasten der GKV auch von Menschen ohne Symptome. „Wir wollen das Virus im Keim ersticken“, sagte Spahn. Das gehe nur mit präventiven Reihentests in Kliniken und Pflegeheimen und wenn möglichst alle Kontaktpersonen getestet würden, sagte der Minister.

Spahn: „Am Geld soll es nicht scheitern“

Die Verordnung gilt rückwirkend zum 14. Mai. Mit der Verordnung wird das Kostenrisiko für die nun möglichen Reihentests asymptomatischer Personen auf die gesetzliche Krankenversicherung verlagert.

„Am Geld soll das nicht scheitern“, sagte Spahn am Dienstag. Es sei viel teurer, zu wenig zu testen als zu viel zu testen. Erstattungsfähig sind nach aktuellem Stand nur PCR-Tests. Eine Million Tests werden derzeit mit gut 52,5 Millionen Euro veranschlagt. Die Tests werden über die KVen abgerechnet.

Infektionsketten schnell sichtbar machen

Konkret besteht ab sofort die Möglichkeit, symptomfreie Personen vor ambulanten Eingriffen und bei Neuaufnahmen im Krankenhaus zu testen. Reihentests in Pflegeheimen, Schulen und Kitas sollen Infektionsketten schnell sichtbar machen und früh unterbrechen helfen. Sie können vorgenommen werden, wenn ein COVID-19-Fall aufgetreten ist. Der Öffentliche Gesundheitsdienst kann aber auch unabhängig davon in Heimen und bei Pflegediensten testen lassen.

Vorsorglich taucht auch die Corona-App in der Verordnung auf. Als Kontaktperson kann auch gelten, wer von der App gewarnt wird, einer infizierten Person so nahe gekommen zu sein, dass ein Infektionsrisiko bestehen könnte. (af)

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