Suizidassistenz

Sterbehilfe für jüngere Kinder: Stiftung Patientenschutz kritisiert Beschluss der niederländischen Regierung

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz übt Kritik am Beschluss der niederländischen Regierung, Sterbehilfe auch für Kinder zwischen einem und zwölf Jahren möglich zu machen.

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Die niederländische Regierung hat den Weg frei gemacht für Sterbehilfe für jüngere unheilbar kranke Kinder. (Symbolbild)

Die niederländische Regierung hat den Weg frei gemacht für Sterbehilfe für jüngere unheilbar kranke Kinder. (Symbolbild)

© sudok1 / stock.adobe.com

Dortmund. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt vor einer schleichenden Gewöhnung an aktive Sterbehilfe. Vorstand Eugen Brysch kritisierte am Sonntag in Dortmund den Beschluss der niederländischen Regierung, nun auch Tötung auf Verlangen für Kinder zwischen einem und zwölf Jahren möglich zu machen.

„Die Niederlande zeigen mit diesem Schritt, dass sich eine Gesellschaft mit der organisierten Tötung von Menschen arrangieren kann. Denn die Ausdehnung von Tötung auf Verlangen für alle Altersgruppen wird größtenteils akzeptiert“, sagte Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Deshalb müsse die deutsche Politik in der aktuellen Debatte um Suizidassistenz die zwanzigjährige Entwicklung des Nachbarlandes in den Blick nehmen. „Denn der gesellschaftliche Gewöhnungseffekt stärkt nicht die Hilfe und den Beistand für kranke und lebensmüde Menschen“, so Brysch. „Vielmehr führt der Einstieg zum organisierten Angebot auf Tötung immer zu einer Ausweitung.“

Brysch: Bundestag soll keine gesetzlichen Regelungen verabschieden

Brysch forderte vom Bundestag, keine gesetzlichen Regelungen für die organisierte Suizidassistenz zu verabschieden. Es reiche vielmehr aus, die Beihilfe zur Selbsttötung gegen Geld zu verbieten. Auch müsse jeder einzelne Sterbehelfer garantieren, dass die Suizidentscheidung des Sterbewilligen in freier Selbstbestimmung erfolge.

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Der Bundestag will noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Suizidbeihilfe verabschieden; dazu liegen drei unterschiedliche Gesetzentwürfe vor. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten Suizidhilfe aufgehoben und zugleich ein weitreichendes Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben, unabhängig von Alter oder Krankheit, formuliert. Dabei sollen Suizidwillige auch auf die Hilfe Dritter zugreifen können. Zugleich legten die Richter dem Gesetzgeber nahe, Missbrauch anhand von Schutzkonzepten zu verhindern. Niemand solle zur Selbsttötung gedrängt werden können.

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Die niederländische Regierung hatte am Freitag mitgeteilt, dass Ärzte zukünftig auch das Leiden unheilbar kranker Kleinkinder beenden können. Damit folgt das Land seinem Nachbarn Belgien, wo eine ähnliche Regelung seit 2014 gilt. Laut niederländischem Innenministerium betrifft die Regelung eine „kleine Gruppe“ von fünf bis zehn Kindern unter zwölf Jahren pro Jahr, „bei denen die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht ausreichen, um ihr Leiden zu lindern“. Für die Neuregelung ist keine Zustimmung des Parlaments erforderlich. Eine entsprechende Verordnung soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Bereits jetzt können Kinder, die älter als zwölf Jahre sind, in den Niederlanden Sterbehilfe beantragen. Bis zum Alter von 16 Jahren ist dafür die Zustimmung der Eltern erforderlich. Sterbehilfe ist in den Niederlanden auch für Babys unter einem Jahr legal – ebenfalls mit Zustimmung der Eltern. (KNA)

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