Suchtmedizin

Substitutionsbehandlung: Die Linke will Hamburger Praxen fördern

Wie lässt sich die Substitutionsbehandlung in Hamburg künftig sicherstellen? Die Fraktion Die Linke hat dazu in der Bürgerschaft einen Antrag eingereicht, der u.a. Förderung der Praxen vorsieht.

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Substitution mit flüssigem Methadon: Einer konstanten Zahl an Opioidabhängigen stehen immer weniger Ärztinnen und Ärzte, die eine Substitutionsbehandlung anbieten, gegenüber.

Substitution mit flüssigem Methadon: Einer konstanten Zahl an Opioidabhängigen stehen immer weniger Ärztinnen und Ärzte, die eine Substitutionsbehandlung anbieten, gegenüber.

© Frank Rumpenhorst / dpa

Hamburg. Konstante Zahl an Opioidabhängigen, aber immer weniger Ärztinnen und Ärzte, die eine Substitutionsbehandlung anbieten: Diese bundesweite Entwicklung zeigt sich auch in Hamburg. Die Bürgerschaftsfraktion Die Linke will deshalb erreichen, dass eine finanzielle Förderung das ärztliche Engagement in der Substitution stärker belohnt.

„Wir beobachten mit Sorge, dass die Anzahl der Arztpraxen, die substituieren, seit Jahren zurückgeht. Dadurch ist die Versorgung in der Zukunft gefährdet“, begründete Olga Fritzsche, gesundheitspolitische Sprecherin der Hamburger Linken, den Vorstoß. Sie verwies auf andere Städte und Bundesländer, die die Zusatzweiterbildung für Ärztinnen und Ärzte bereits fördern und auch die dafür notwendige Ausstattung der Praxen bezuschussen.

Binnen zehn Jahren 20 Prozent weniger Praxen

Nach ihren Angaben gab es im Jahr 2013 noch mehr als 100 substituierende Ärztinnen und Ärzte in Hamburg. Diese Zahl hatte bis 2022 auf 81 abgenommen. Den altersbedingt ausscheidenden Ärztinnen und Ärzten folgen nicht genügend jüngere, die die erforderliche Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung absolvieren und sich dann auch in der Substitutionsbehandlung engagieren.

Konkret fordert Die Linke deshalb u.a. vom Senat, Gespräche mit der KV Hamburg über eine Erstattung der Kosten für die Zusatzweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ zu führen. Voraussetzung für die Erstattung müsse die Verpflichtung sein, im Anschluss zwei Jahre lang Substitutionstherapie im Rahmen ihrer vertragsärztlichen Versorgung anzubieten.

Zuschüsse für Dosierungsautomaten und andere Anschaffungen

Zudem fordert die Fraktion einen Fonds, aus dem praxisorganisatorische Maßnahmen für die Substitutionsbehandlung bezuschusst werden können. Dies betrifft zum Beispiel die Anschaffung von Dosierungsautomaten. Der Senat wird auch aufgefordert, gemeinsam mit KV und Krankenkassen Anreize für den Einstieg von Ärztinnen und Ärzten in die Substitutionsbehandlung zu entwickeln. Gemeinsam mit der Ärztekammer soll geprüft werden, ob die Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung als Blockseminar oder online angeboten werden kann. Außerdem bringt Die Linke noch eine weitere Option neben der Substitutionsbehandlung in Praxen ins Spiel: Die Übertragung dieser Behandlungen auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in den Bezirken. (di)

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