Südwest-KV: Richtgrößen für Heilmittel rechtssicher
STUTTGART (fst). Die Heilmittelrichtgrößen für 2009 sind nach Ansicht der KV Baden-Württemberg rechtsgültig. Mit dieser Feststellung reagierte der KV-Vorstand auf Flugblattaktionen etwa durch Physio- oder Ergotherapeuten. Darin wurden Patienten mit der Behauptung, die Richtgrößen seien nur vorläufig, ermuntert, bei ihren Ärzten auf Heilmittelverordnungen zu insistieren (wir berichteten).
Alle rechtlichen Vorgaben seien bei der Bekanntmachung der Richtgrößen beachtet worden, bekräftigt die KV. Auch seien die Zahlen noch vor Beginn des Jahres bekannt gegeben worden. Die Senkung der Richtgrößen für 2009 hatte viel Unmut ausgelöst.So betrug etwa die Richtgröße für Orthopäden 2008 noch 43,06 Euro, 2009 aber nur noch 32,36 Euro.
Wie die KV mitteilt, ergeben sich die niedrigeren Richtgrößen ausschließlich dadurch, dass erstmals Praxisbesonderheiten festgelegt worden sind. Die Liste mit Besonderheiten sei inzwischen an alle Vertragsärzte versandt worden.