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Baden-Württemberg

Südwest-KV bremst Regressrisiken

In Baden-Württemberg sind Richtgrößen zugunsten eines subtileren Prüfinstruments abgeschafft worden. Halbjahreswerte zeigen: Der neue Prüfmodus wirkt.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Die Südwest-KV hat anstelle von Richtgrößen Praxisindividuelle Richtwerte (PiRW) etabliert. So kann die Morbidität der verordnenden Praxen besser abgebildet werden. Das Regressrisiko sinkt.

Die Südwest-KV hat anstelle von Richtgrößen Praxisindividuelle Richtwerte (PiRW) etabliert. So kann die Morbidität der verordnenden Praxen besser abgebildet werden. Das Regressrisiko sinkt.

© Gina Sanders / Fotolia | [M] Stephan Thomaier

STUTTGART. Das seit Anfang des Jahres geltende Prüfsystem in Baden-Württemberg bremst das Regressrisiko der Vertragsärzte. Die Südwest-KV hat anstelle von Richtgrößen Praxisindividuelle Richtwerte (PiRW) etabliert. Damit verfolgt die KV das Ziel, die Morbidität der verordnenden Praxen besser als bisher abzubilden.

Dass dies offensichtlich gelingt, zeigen Daten für das erste Halbjahr 2017, die KV-Chef Dr. Norbert Metke bei der jüngsten Vertreterversammlung vorgestellt hat. Danach sind von insgesamt 11.092 Praxen, die Arzneimittel verordnet haben, 253 auffällig geworden. 2,33 Prozent der Praxen überschritten ihren PiRW um mehr als 25 Prozent.

Zum Vergleich: Im Jahr 2015 sind nach der alten Richtgrößensystematik knapp 20 Prozent der Praxen "auffällig" geworden. Bein Hausärzten (Internisten und Praktische Ärzten) sank die Quote der Praxen, die ihr PiRW überschritten, sogar auf 1,21 Prozent. Das entspricht einer Reduzierung von 90 Prozent im Vergleich zum alten Prüfmodus. Damit hat sich der Effekt der Richtgrößenablösung, der sich im ersten Quartal bereits andeutete, bestätigt. Bis Ende März lag die Quote der "auffällig" gewordenen Praxis bei knapp zwei Prozent.

In den Jahren 2013 bis 2015 hatte die Zahl eingeleiteter Prüfverfahren noch bei rund 230 pro Jahr gelegen, berichtete Metke. 2014, dem letzten Jahr, für das Zahlen vorliegen, erfolgte in 61 Fällen eine "Beratung vor Regress", in 63 Fällen kam es tatsächlich zu einem Regress.

Metke zeigte sich erfreut über die Ergebnisse. Das Alternativinstrument zu den Richtgrößen habe dazu beigetragen, dass Fehl- und Unterversorgungen aus Verschreibungsangst vermieden werden konnten. Positiv sei zudem, dass keine "Umgehungsstrategien" beim neuen Prüfmodus beobachtet werden konnten. Die durchschnittlichen Ausgaben für Arzneiverordnungen lagen in Baden-Württemberg im ersten Halbjahr dieses Jahres um 2,4 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Im gleichen Zeitraum 2016 waren die Arzneiausgaben noch 2,14 Prozent niedriger als im Bundesschnitt gewesen.

Der KV-Chef forderte trotz aller Fortschritte weitere Erleichterungen bei der vom Gesetzgeber vorgegebenen "Prüforgie", etwa durch Bagatellgrenzen. "Sonst wird sich die junge Generation auch hier verweigern", warnte Metke.

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